Die Vorsteuer kannst du mangels Ausstellung auf deinen Namen nicht in Anspruch nehmen.

Für den Abzug der Kosten als Betriebsausgaben sollte der anderslautende Name auf der Rechnung nicht von Bedeutung sein, solange die Bezahlung und der Zweck nachgewiesen werden kann (Private Nutzung ausgeschlossen!).

Maßgebend ist die wirtschaftliche Belastung. Diese wird von dir getragen. Außerdem ist der Sachverhalt schlüssig (Niemand zahlt mehr wenn er nicht muss).

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Folgende Fragen musst du für die Beantwortung der Frage zuerst selber beantworten:

  1. Arbeitest du nebenbei auf Steuerkarte
  2. Handelt es sich um ein Erststudium
  3. Oder um ein Zweitstudium, welches auf das erste aufbaut

Lohnt sich das ganze überhaupt... Wenn das IPad 600,- € kostet, 50% berufliche Nutzung anerkannt werden, dann bleiben 250,- € übrig... Diese würdest du dann mit einem Steuersatz von ca. 15% rechnen: Verbleiben 37,50 €....

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Nach §447 (1) BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs (in deinem Fall abhanden kommen) auf den Käufer über, sobald die Sache dem Spediteuer (DHL) übergeben wurde. Handelt es sich um einen Privatkauf hat der Veräußerer also Recht !

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