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Die Erteilung der Fahrerlaubnis erfolgt mit Aushändigung des Führerscheins. D.h. das ist scheiße gelaufen. Evtl. waltet das Amt da milde, weil er ja die Prüfungen bestanden hat, aber das liegt in deren Ermessen. Schlimmstenfalls 2 jährige Fahrerlaubnissperre.