Polizist/in ist einer der Berufe den Epilepsie erkrankte Personen nicht ausüben können.
Da Schlag, Sturz und Selbst,-Fremdgefährdung wegen Waffenbesitz und Kampf, Täterverfolgung etc. besteht.
Zumal bei der Polizei 10-14 Stundentage ggf. Auch Mal mehr sein können, sowie eine Fahrerlaubnis unweigerlich zwingend erforderlich ist.
Auch andere Berufe mit Fahrzeugen, Waffen oder Kampfsport, wo man andere Personen und sich selbst dadurch verletzten kann sind zu vermeiden oder sogar gesetzlich verboten. (Z.B. Fußball, Schwimm,- Profisportler, wird auch nur unter harten Bedingungen gewiligt.)
Daher gilt dies auch bei Berufen wo man Täglich intravenös, Oral etc. Medikamente verabreicht oder Blut abnimmt oder aber auch operiert.
Das die Feinmotorik, die geistige Psyche und Epilepsie nicht so eingeschränkt bzw. ausgeprägt ist das Sie einen selbst dadurch behindert und eigentlich zum Patienten, Klienten und oder fallbezogenen Verdächtigen/Opfer macht.
Daher gilt in Bereichen Humanitären Psychologie, Medizin und öffentlichen Arbeitsausbildung: Polizei, Jura (Anwalt, Richter) auch die Nachweispflicht des Gesundheitszeugnis durch einen Amtsarzt. Wo geprüft wird ob ja oder Nein.
Aber auch sollte man sich bei der Wahl selbst gewiss sein, ob Aura-Epilepsie (mit Aura = Gut) oder nicht.(Genug Zeit zum Handeln 5-10 Min. mindestens) Nur Kopfschmerzartige Epilepsie, Augenflackern mit fotosensibler Epilepsie oder aber Lokal, Fokale beginnend Grand Mal generalisierend nach generalisieren ohne Bewusstsein endend. Oder definitiv Ausschluss: Trance Zustand ohne Bewusstsein-Wahrnehmung, ggf. Kontrollverlust der Extremitäten von: Armen und Beinen ggf. mit Sturz.