Grundsätzlich werden Rettungsschwimmer als Aushilfen nur eingestellt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre) und einen ebenso aktuellen Nachweis über einen kompletten 1. Hilfe Lehrgang (8 Doppelstunden) vorweisen können.

Aktuell suchen die Berliner Bäderbetriebe gerade 30!!! solcher Aushilfen für die Sommersaison.

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Für den Deutschen Schwimmpass musst Du 18 Jahre alt sein!

Berechtigt zur Ausbildung und Prüfung für alle Schwimmprüfungen sind: • Ausbilder/Prüfer Schwimmen/Rettungsschwimmen der DLRG (A/P S/RS), sowie Lehrscheininhaber DLRG, DRK und ASB im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung • Inhaber des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens – Silber – (DRSA Silber) mit einem Mindestalter von 18 Jahren im Auftrag und im Bereich ihrer Gliederung • Sportlehrer und Lehrer mit Schwimmlehrbefähigung • Lehrer, die den Schwimmunterricht an Hochschulen erteilen • Lehrer mit der Lehrberechtigung zur Erteilung von Schwimmunterricht und Lehrer, die mit der Erteilung von Schwimmunterricht nach den entsprechenden Richtlinien der Länder beauftragt sind • Staatlich geprüfte Schwimmlehrer

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