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Grundsätzlich werden Rettungsschwimmer als Aushilfen nur eingestellt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und ein Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber (nicht älter als 2 Jahre) und einen ebenso aktuellen Nachweis über einen kompletten 1. Hilfe Lehrgang (8 Doppelstunden) vorweisen können.
Aktuell suchen die Berliner Bäderbetriebe gerade 30!!! solcher Aushilfen für die Sommersaison.