Ein-Personen-GmbH

Sie können als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer Ihr Unternehmen auch in eine GmbH umwandeln oder auch gleich mit einer Ein-Personen-GmbH starten. Für diese Ein-Personen-GmbH gelten dieselben Bestimmungen wie für eine "normale" GmbH. Quelle:

http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/vorbereitung/gruendungswissen/rechtsform/12/index.php

oder "Mini-GmbH" mit 1 Euro Startguthaben

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.