Zunächst in eine fest verschließbare Münzkapsel legen. Dann diese mit einigen Küchenrollen - Papier umwickeln. 

Die so eingewickelte Münze legst du dann in einem großen Briefumschlag ( Format B4 oder C4 . Der Umschlag muss drinnen unbedingt mit Folie gepolstert sein.

Den Brief verschickst du dann per Einschreiben Übergabe. Dann ist es wahrscheinlicher, dass er und sein Inhalt nicht verloren gehen. Kosten 1,45 € für das reine Porto, plus 2,50 € Gebühren für Einschreiben Übergabe.

Du kannst die Münze auch in einem kleinen Paket versenden, was mit 500 € versichert ist. Das darf aber eben nicht zu groß sein.

Außerdem musst du den Paketschein zwingend online oder an der Packstation kaufen. Dann kostet es dich nur 4,90 € . An der Packstation kannst du dein Paket auch gleich abgeben.

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Es gibt keine guten Filmreihen, wo alle mindestens 2 Fortsetzungen gut sind. Also 3 Filme zu einer Reihe alle top sind.

Es gibt The Descent 1 und 2 . Eine der wenigen Filme, wo der Nachfolger so gut wie das Original ist. Aber das sind eben nur 2, nicht 3 .

Bei Wrong Turn gilt einzig der erste Teil als sehr gut. Insbesondere den fünften und sechsten Teil kann man dagegen komplett knicken.

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Ignorieren ist bei Mobbern grundsätzlich falsch. Man muss ihn mehrmals und deftig Paroli bieten. Merken sie, dass mit ernster ( verbaler ) Gegenwehr zu rechnen ist, lassen sie es sein.

Du solltest dann aber darauf achten, ob sie andere mobben und diesen "Opfern" ggfs. helfen.

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Du musst ihn das sagen, dass du weder angefasst noch geküsst werden willst. Sonst ist das harmlos. Es gibt keine sexuelle Belästigung, sondern sexuelle Nötigung. In dem Fall würde eine Beleidigung mittels Tätlichkeit nach § 185 StGB greifen.

Küsst er dich/will das probieren, du gibst ihm deutlich zu erkennen, dass du dies nicht möchtest, oder drehst dich weg, und er macht es gewaltsam dennoch, so kann eine Nötigung nach § 240 StGB, eventuell sogar eine Körperverletzung nach § 223 StGB vorliegen.

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Angst? Da versucht dir nur jemand eine zivile Forderung aufzubürden, nicht dich umzubringen. Bitte chill.

Abgesehen davon, dass ein von dir abgeschlossener Vertrag wegen deinem Alter bis zur endgültigen Klärung deiner Eltern ( Zustimmung oder Ablehnung ) schwebend unwirksam ist, ist das Abo hier wohl offensichtlich erfunden.

Schreib denen eine E - Mail ( Brief geht auch, kostet aber mehr Geld und ist unnützer Aufwand ) . Verlange einen Nachweis, dass du das angebliche Abo rechtswirksam und nachweisbar abgeschlossen haben sollst.

Verweise weiter auf § 107 und auf § 108 BGB . Demnach ist der angebliche Vertrag aktuell schwebend unwirksam.

Kann dir der Anbieter nachweisen, dass der Vertrag ordentlich zustande gekommen ist, dann müssen deine Eltern diesem unbedingt widersprechen. Machen sie das nicht und bleibt der Anbieter weiter bei seiner Auffassung, dann wird der Vertrag voll gültig, sobald du 18 Jahre alt geworden bist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

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