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auch in den modernen sozialen Netzwerken, dass öffentlich bekannte Gerichtsurteile teilweise als zu lasch eingestuft werden. Oft hört man, dass eine Gefängnisstrafe viel zu kurz sei.
Leider sind das oft die Leute, die von der Funktionsweise der Justiz wenig bis gar keine Ahnung haben und überwiegend (zu) emotional auf solche Urteile reagieren. Dazu komm noch, dass Medien das ziemlich fördern durch reißerische Meldungen und oft auch einfach falsch oder unzureichend berichten. Um ein Urteil einigermaßen kritisieren zu dürfen, sollte man wenigstens das Urteil auch gelesen haben. Würde vermutlich schon reichen, sich auf fachkundigen Journalen zu informieren.
Man muss auch verstehen, dass jeder Fall unterschiedlich ist. Ein Bandenverbrechen muss nicht immer "schlimmer" sein, als eine Steuerhinterziehung.
Was ist falsch an einem Anwalt, der seinen Job gut macht?
Die Justiz kann auch nicht alles vorhersehen. Hätte sie wissen müssen, dass die Frau wieder ein Verbrechen begeht? Wäre es nicht einerlei, ob es nun nach 3 oder nach 5 Jahren geschieht? Sollte man dann nicht alle Straftäter gleich für immer einsperren?
Und wie reagiert die Staatsanwaltschaft? Sie läßt die Frau frei. Kein Inhaftierungsgrund, weil ein nachweisbarer fester Wohnsitz vorhanden ist!
Ist das wirklich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft? Es mag zwar richtig sein, dass ein Inhaftierungsgrund nicht vorliegt, aber nicht weil ein nachweisbarer Wohnsitz vorhanden ist, sondern vor allem überhaupt kein Haftgrund vorliegt.
Angenommen, ich schlage dir jetzt den Schädel ein – mit 'nem Bierglas, nachdem ich schon vier Bier und zwei Schnäpse geschluckt habe. Was nun? Sehr wenig. Ich kann nachweisen, daß ich vor Jahren einen Autounfall hatte, mit einem Schädel-Hirn-Trauma. Ein Psychiater bescheinigt mir, daß ich im Augenblick des Mordes aufgrund einer Alkoholisierung in einem einmaligen Affekt-Tunnelsyndrom gehandelt habe, wobei das Wort 'einmal' das wichtigste ist … Kein Gericht wird mich wegen Mordes verurteilen, höchstens wegen Totschlags bei einer vorübergehenden Unzurechnungsfähigkeit. Da kommt ein mildes Urteil raus! Dabei wollte ich dich umbringen! Es war eiskalter Mord!
Der Komissar sollte eigentlich wissen, dass ein Schuldspruch wegen Totschlags nich wirklich was mit einer verminderten Schuldfähigkeit zu tun hat. Jemanden den Schädel einschlagen kann sowohl Mord als auch Totschlag sein.
Bei uns ist eine Menge faul in der Justiz.
Das ist bestimmt so. Die Justiz besteht aus Menschen, die nicht die Heiligsten, Fleißigsten, Schlausten, Empathischsten Menschen sind. Leider ist sie auch (ja, man darf es nicht leugnen) von der ersten Gewalt abhängig. Ihr fehlen offenbar Mittel, ihre Pflicht gegenüber den Bürger zu angemessen zu erfüllen. Der Rechtsfrieden steht auf der Kippe (?) Dazu kommen unaussprechbare Gesetze. Leider auch Fehlurteile, die Leben und Freiheit zerstören können.
In der Justiz ist es aber nicht so faul, finde ich, dass man ihr nicht mehr vertrauen kann. Man vertraut doch auch einem Freund, von dem man weiß, dass bei ihm eine Menge faul ist.
Ab und zu ist der Gedanke nicht verkehrt: Was erwarte ich von der Justiz? Bin ich zufrieden mit ihr? Und wenn nicht, woran liegt das? Bin ich vielleicht zu emotional? Hat sie sich vielleicht was dabei gedacht?
Ein Schwarzweißdenken führt zu nichts.