Wie weit darf eine Tiefgarage aus dem Boden ragen?

Hallo Liebe Community,

ich hätte da mal eine baurechtliche Frage für Baden-Würtemberg. In meiner Nachbarschaft soll ein kleiner Komplex mit mehrere Mehrfamilienhäuser entstehen. Um Parkplätze zur Verfügung zustellen ist eine Tiefgarage geplant, auf welcher dann die Gebäude errichtet werden sollen. Topographisch liegt das Gelände in einem kleinen Tal, daher das Gelände steigt in nördliche und südliche Richtung an.

Wir haben jetzt gestern ein Schreiben vom zukünftigem Bauherren bekommen mit ein paar Bauplänen und einer Mitteilung wegen einer Entschädigungszahlung für Bohrkerne, die errichtet werden. Dabei ist mir in den dargestellten Bauplänen etwas aufgefallen. Die Tiefgarage wird in einem Abstand von ca. 3,5m - 5m zu meiner Grundstücksgrenze errichtet. Die Tiefgarage liegt planmäßig vor meinem Garten.

Allerdings ist es geplant den Boden anzuheben!!!! Faktisch bedeutet das, dass die Bodenplatte der Tiefgarage 1,20m oberhalb meines Gartens liegt. Bei der Oberkante der Tiefgarage sprechen wir von einem Unterschied von ca. 3,80 m. Zudem soll auf der Tiefgarage noch eine kleine Mauer gebaut werden, sodass hier 4,40m Höhendifferenz zwischen der Maueroberkante und der Gartenfläche liegen.

Damit wir Anwohner nicht die Mauer der Tiefgarage sehen müssen, soll diese zugeschüttet werden. Die Höhendifferenz soll mit Erde über die 3,5-5m aufgefüllt werden. Es wird also ein riesen Erdwall zu meinem Garten errichtet. Ich habe Angst bei einem Unwetter im Garten zu wortwörtlich zu ertrinken und das mir das Haus voll läuft! Was kann man dagegen tun? hat jemand Erfahrung?

PS: Von der Baumaßnahme sind auch meine anderen Nachbarn betroffen (4 Reihenhäuser) die Tiefgarage reicht bei meinem Nachbar sogar bis zu 1,50m an die Grundstücksgrenze heran.

Recht
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