Hallo zusammen ich habe einen Restaurant mit Lieferservice. Wir haben eine Lieferung zu einer falschen Adresse geliefert und die Unbekannten Käufer haben das angenommen. Die Käufer rufen nach 10 min an und sagen 'das wir diese Ware nicht bestellt haben', ich habe nachgefragt 'ob Sie die Lieferung schon geöffnet haben' die Antwort war 'Ja' ich habe dann gesagt 'tut mir Leid ich kann die Lieferung nicht annehmen, weil Sie die Lieferung schon geöffnet haben'. Die Kunden meinten Ja aber Sie müssen uns das Geld zurückweisen. So weit wie ich weiß ensteht ein Kaufvertrag durch zwei Willenserklärungen, in diesem Fall waren ja zwei Willenserklärung zu Stande gekommen
Muss ich ihn das Geld zurück geben oder nicht?