Hallo, wenn ein enger Verwandter zum amtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten (Finanzen, Versorgung, behördenvertretung, etc) bestellt worden ist, kann er ins Ausland ziehen und von dort aus den papierkram regeln oder muss er vor Ort sein für den Fall der Fälle? Im konkreten ist die Verwandte in einer Wohngemeinschaft gut versorgt und der Betreuer mit den Angestellten gut verbunden.