Urlaub zurückzahlen?

mein erster Arbeitsvertrag wurde bis Ende Juli befristet (1 Jahr) nach dieser Befristung wurde mein Vertrag um ein halbes Jahr bis 31.01.2025 befristet. Mir stehen 30 Tage Urlaub zur Verfügung bei 5 Arbeitstagen, habe dort 4 Tage nur gearbeitet. Ich habe bis Ende September 2024 insgesamt 25 Urlaubstage genommen. Mein Chef möchte dass ich diesen Urlaub (5 Tage ?!) zurückzahle? Ist das richtig ? Darf sie das ? Ich hatte Urlaub bevor ich meinen neuen Arbeitsvertrag zugesandt bekam.

im Vertrag steht:

  1. Dem Arbeitnehmer steht der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche zu. Für diesen gilt das Bundesurlaubsgesetz.
  2. Die Firma gewährt darüber hinaus übergesetzlich pro Kalenderjahr einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen. Dieser ist innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. Er mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres oder bei Vorliegen der gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte.
  3. Im Ein- und Austrittsjahr wird der Urlaubsanspruch gezwölfelt, wobei eine Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
  4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung abzugelten. Eine Abgeltung des zusätzlichen vertraglichen Urlaubsanspruchs ist ausgeschlossen.

liene Grüße

Kündigung, Arbeitsvertrag, Jura
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