Anklageschrift bekommen, was tun. Es war eigentlich eine "Lapallie"?

Hallo zusammen,

leider ist mir dieses Jahr an Karneval in Köln etwas richtig doofes passiert. Gegen Abend sah ich einen Kumpel, der Stress mit einem anderen Typen hatte und der dann auch eine Kopfnuss bekam. Ich, natürlich auch leider alkoholisiert, stürmte direkt hin und wollte eigentlich nur dazwischengehen und habe mir dann jedoch von hinten einen Polizisten gegriffen und ihn zur Seite gedrückt (Arm von hinten etwas um den Hals) um zu meinen Kumpel zu kommen. Als ich das dann registriert hatte, lag ich natürlich direkt auf dem Boden, da noch andere Polizisten in der Nähe waren.

Personalien wurden aufgenommen. Ich habe mich aber auch erklärt, dass ich das einfach nicht gecheckt habe, dass das Polizisten sind, sonst hätte ich mich nicht eingemischt und ich hatte mich auch noch einmal bei dem Mann entschuldigt. Das war halt auch echt eine doofe Aktion. Da muss man wirklich sagen: Dumm gelaufen. Als Zeugen gelistet waren nur die drei männlichen Polizisten. Eigentlich habe ich auch ein paar Zeugen, welche sogar meinten, dass die total unverhältnismäßig auf mich losgegangen wären und eher ich die anzeigen sollten.

Die Vorladung zur Polizei habe ich nicht wahrgenommen, aber abgesagt gehabt. Jetzt kam gestern die Anklageschrift:

"Der Beamte X war mit dabei, mit weiteren Beamten und eine körperliche Auseinandersetzung zu verhindern, als der Beschuldigte von hinten seinen Arm um den Hals des Beamten schwang und dann zurückzog, so dass der Beamte kurzzeitig Atemnot hatte." Vergehen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung nach §§ 114 Abs. 1, 223 Abs 1., 230, 52 StGB.

In dem Anschreiben steht noch, dass das Gericht zunächst über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden hat.

Tja, eine Rechtsschutz habe ich leider nicht. Jetzt überlege ich, ob ich einfach abwarte, ob der Anwalt mir aufgrund geringer Härte bzw. Unsachmäßigkeit ein Bußgeldvorschlag macht, oder warte bis eine HV eröffnet wird. Der Drops ist doch eh gelutscht jetzt oder was meint ihr? Ich vermute, dass der Anwalt nochmal teurer sein wird am Ende, als das, was auf mich zukommen wird. Theoretisch gibt es ja Freiheitsstrafe, es sei denn, man ist wie ich nicht vorbestraft, hat sich entschuldigt, der Beamte hat keine Verletzungen, und so ein paar andere Sachen..

Bin echt nervös, das ist mein erstes Problem mit einer Anklage, Gericht, Anwalt, usw.. Bin um jeden Tipp dankbar. Eine schöne sonnige Woche euch allen.

Anwalt, Gesetz, Anklageschrift, Körperverletzung
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