Hallo,
ich muss in meiner Diplomarbeit den Begriff des "öffentlichen Raums" definieren, jedoch rechtlich in Abgrenzung zum privaten bzw. halböffentlichen Raum. Gibt es dazu irgendwas in Gesetzestexten oder muss ich das begründen wie etwa als Fläche, die sich im Besitz von Körperschaften des öffentlichen rechts befindet und dann suchen, ob dieser Begriff irgendwo definiert ist?
Es wäre schön, wenn mir jemand (gerne Juristen) helfen würde!