Hallo,
ich wurde an einer Schule nicht angenommen, weil ich die Erwartungen, sprich den Notendurchschnitt nicht habe, aber im Brief unten steht:
Rechtsbefehlsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schulleitung des Schulzentrums an der "Musterstraße" einzulegen. Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig! Der obige Bescheid ist sofort vollziehbar, weil der ordnungsgemäße Schulbetrieb und die Planung der Klasseneinteilung sonst nicht durchführbar sind.
Kann ich den Widerspruch einlegen, auch wenn ich den Durchschnitt nicht habe? Oder geht das nur, wenn ich nicht angenommen wurde obwohl ich den Durchschnitt habe?
Bitte um Hilfe