hmm, schau doch mal bei Jeany Kaltenbach, die haben ne große Auswahl, oder im Planet in der Fußgängerzone...

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da du ALG II beziehst hast du leider keinen Anspruch auf Krankengeld...Anspruch hat nur, wer über eine sozialversicherungpflichtige Beschäftigung versichert ist, aus einem 400 € Job zahlst du ja auch keine entsprechenden Beiträge....(und aus dem ALG II auch nicht)

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nein, das Krankengeld endet nach wie vor im Mai 2011 da der Hinzutritt einer neuen Erkrankung die Höchstbezugsdauer nicht verlängert...dann kümmert euch am besten gleich darum, wie es danach weiter gehen soll - ob es nur eine Frage der Zeit ist, bis er wieder arbeiten kann oder ob für die langfristige Absicherung vielleicht die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente Sinn macht...hat er schon eine Reha gehabt? bis Mai 2011 ist eine lange Zeit, wenn du jetzt schon, denkst, er wird bis dahin noch krank sein, dann solltet ihr euch darüber schon Gedanken machen...Alles Gute und gute Besserung für deinen Mann!

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Also ich war letztens mit ner Freundin den ganzen Tag in der Therme in Erding mit Sauna und allem und es war sowas von entspannend - haben uns danach gefühlt wie ein neuer Mensch :-)

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Der Bogen den du meinst nennt sich Retainer. Die Kosten sind wohl von Behandler zu Behandler unterschiedlich, aber denk mit so 150 € für Unter- und 100 € für Oberkiefer kannst ungefähr rechnen...frag einfach mal bei deinem Kieferorthopäden nach....eigentlich wird der Retainer in den meisten Fällen noch vor Ende der Behandlung eingesetzt und bleibt dann drin (und geht dann auch auf Kassenkosten)...leider machen es aber einige Kieferorthopäden nicht und dann bleibt man selbst auf den Kosten sitzen :-(

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naja also Fakt is doch, dass du krank warst...und wenn du in den ersten 4 Wochen einer BEschäftigung krank wirst muss dein AG keinen Lohn fortzahlen für die Zeit, das übernimmt die KK. Normalerweise fordern die sich auch selbst dann die benötigten Unterlagen vom AG an. Da würde ich mir keine GEdankenmachen was dein AG denkt, denn krank warst du, das weiß er, und ob dann er zahlt oder die KK spielt ja dann keine Rolle mehr (im Gegenteil, für deinen AG is es in dem Fall sogar besser)

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da würd ich einfach normale Pumps hernehmen in verschiedenen Farben, sollten halt ned zu hoch sein, dann kannst se leicht in die Schule und zum weggehn anziehn...schau mal in solchen türkischen Läden, da gibts die in zig verschiedenen Farben, Varianten und Höhen und ned teuer :-) wegen der Qualität: da musst dich wohl oder übel entscheiden ob du lieber mehr zahlst und bessere Qualität hast oder eben weniger und dafür öfters mal neue...wobei mir die, die ich in den türkischen Läden kauf auch in der Regel 1 Jahr halten...was ich für 10-20 € in Ordnung find :-)

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nein, es wird sich in dem Fall nicht lohnen...du darfst höchstens 365 € verdienen um in der FAmilienversicherung zu bleiben, wenn du mehr verdienst, musst du dich selbst versichern, was dich mind. 140 € im Monat kosten wird...ich würde es dir also nicht empfehlen....du machst zu viele Verluste so...

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nein, wie der NAme schon sagt ist es eine geringfügige BEschäftigungen, diese sind nicht versicherungspflichtig...zieht dir dein AG die 12 € von deinem Lohn ab? Falls ja solltest du ihn fragen wofür, denn die Pauschalbeiträge muss er alleine zahlen, die gehen nicht bei dir weg...

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nein, das geht leider nicht....aber ich würde dir trotz allem empfehlen, dich gesetzlich zu versichern, weil dann bist du schon sicher, dass du später nicht mal dasselbe Problem hast wie deine Mutter...und der Studententarif ist auch nich so teuer (ca. 70 € monatlich)

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wenn du mehr als 6 Wochen krank bist läuft die Krankmeldung nicht mehr über den gelben Schein sondern über einen Krankengeldauszahlschein. Du solltest aber auf jeden Fall rechtzeitig von deiner Kasse informiert werden wie das Ganze läuft. Deinem Arbeitgeber brauchst du es dann nicht mehr nachzuweisen (an sich, ihn aber auf dem laufenden zu halten wäre sinnvoll ;-)). Die Zahlung erfolgt dann von der Krankenkasse...ruf dort am besten mal an falls die sich noch nicht bei dir gemeldet haben...gute Besserung!

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Eine Rentenversicherungsnummer hat zwischenzeitlich jeder, egal ob er schon eine BEschäftigung hatte oder nicht...(hängt mit der Vergabe der einheitlichen Krankenversichertennummer zusammen). Den Ausweis forderst du dir über deine Kasse an. Diese "bestellt" ihn dann bei der Rentenversicherung...dauert ca. 4-6 Wochen. Zwischenzeitlich kann dir die KAsse eine Ersatzbescheinigung zuschicken wo die Nr. schon drauf steht...

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Er hat (grundsätzlich) einen Anspruch auf die 6 Wochen EFZ, was aber oft in 400 € Jobs so nicht umgesetzt wird. Einen Anspruch auf Krankengeld hat er nicht, da er ja auch keine Beiträge aus denn 400 € bezahlt (das gilt immer, unabhängig ob Rentner oder nicht). Außerdem hat generell keinen KG-Anspruch mehr, wer einen Anspruch auf VOLLE Rente hat und trotzdem beschäftigt ist, aus dem Arbeitsentgelt werden aber auch nur ermäßigte Beiträge bezahlt deshalb. Ob er evt. Verletztengeld von der BG erhalten kann weiß ich leider nicht.

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ja, wird sie, weil du grundsätzlich einen Anspruch auf KG hast, dieser aber ruht weil ein Vorrang-Anspruch besteht. In die 78 Wochen zählen alle Zeiten, wo der Anspruch auf KG besteht, auch wenn er ruht, wie Entgeltfortzahlung z. B.

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