Nein. Du hast ja eine ärztliche Bescheinigung, von daher sind arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht zu befürchten.

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Ich meine übrigens §107 BGB sorry 

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Nach Vorfahrtsnahme Lichthupe getätigt - kann eine Anzeige wegen Nötigung erfolgen?

Hallo zusammen,

gestern abend ist es zu folgendem Sachverhalt gekommen. Ich fuhr auf einer schmalen Dorfstraße in einer Tempo-30-Zone. Hier gilt überall rechts vor links. Als ich nun so fuhr kam von links ein Bulli und wollte links abbiegen. Dies tat er dann auch und nahm mir so die Vorfahrt, so dass ich stark abbremsen musste.

Ich war (natürlich) sauer. Noch während dem Abbiegevorgang des Bullis habe ich die Hupe betätigt. Danach bin ich ein Stück links und etwas näher an den Bulli rangefahren (der Bulli hatte keine Fenster hinten) und habe zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Seine Bremsleuchten leuchteten kurz auf aber er fuhr weiter. Danach habe ich rechtzeitig wieder Abstand eingehalten. Ich wollte ihn also nicht nötigen, Platz zu machen oder sonst etwas. Ihn eben nur auf sein Fehlverhalten hinweisen.

Bloß etwa 200 Meter weiter ist er dann rechts auf den Parkplatz eines ehemaligen Geschäfts gefahren, ist sofort stehen geblieben, ausgestiegen und machte eine Geste zu mir nach dem Motto "Was willst du von mir?" Ich habe mich davon nicht beeindrucken lassen und bin weiter gefahren. Doch es kamen mir Zweifel ob er vielleicht ausgestiegen ist um die Polizei zu rufen, also bin ich noch eine Runde gefahren und nochmal an der Stelle vorbei. Dann standen sie dort mit 3 Leuten und waren am Rauchen. Ich habe die Situation beobachtet und nach geraumer Zeit waren die 3 Personen dann offensichtlich in einem Wohnhaus verschwunden. Etwa eine Stunde später beim Spaziergang mit dem Hund war der Bulli dann wieder verschwunden.

Ich habe keine Ahnung ob die zu dritt im Bulli gesessen haben oder der Fahrer am dortigen Haus 2 Leute getroffen hat oder zwei im Bulli einen getroffen haben. Frage jedoch: Kann bzw. werde ich eine Anzeige wegen Nötigung erhalten (können)? Ich habe schließlich nur einmal gehupt und zweimal die Lichthupe getätigt um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen - nicht weil ich an ihm vorbei wollte o.ä.

Danke für eure Antworten im voraus!

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Nein; dein Verhalten reicht nicht aus, um den Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr zu erfüllen. Du könntest viel mehr eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (was eine Straftat ist) erstatten. 

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australien

Australien

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Diebstahl ist eine Straftat, daher ermittelt die Staatsanwaltschaft und es kommt ggf. zu einem Gerichtsverfahren. Die Strafe ist vom Richter abhängig, bei einem solch kleinen Sachschaden wird auf dich jedoch weniger zukommen als auf deinen „Kollegen". 

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Nein, rechtlich gesehen darf ein Kauf im Internet nur "wissentlich" angeschlossen werden, d.h. da muss ein Button "Kaufen" o.Ä. stehen.

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Nein das ist eine Umwelt- und Lärmbelästigung. Unbedingt dem Ordnungsamt bescheid geben!

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Wenn man die Telefonnummern einfach nicht angibt hat sich doch die Sache; oder wo ist jetzt das Problem?

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