Ja ist es, weil Alkohol haram ist und man darf es weder trinken noch verkaufen oder herstellen oder damit handeln weil in dem du es verkaufst oder hergestellt oder damit handelst verführst du andere zur Sünde. Und das Geld was du dort Verdienst ist dann auch haram. Zinsen sind auch haram

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Für die Erzieherin- und Erzieherausbildung in Nordrhein-Westfalen kommt es auf Ihre individuelle berufliche und schulische Vorbildung an. Zugangsvoraussetzung ist mindestens die Fachoberschulreife sowie ein einschlägiger Berufsabschluss, z. B. als Kinderpflegerin und Kinderpfleger.

Wenn bereits ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachoberschule des Sozialwesens vorhanden ist, ist keine zusätzliche Berufsausbildung notwendig.

Wenn Sie über die Allgemeine Hochschulreife oder einen nicht einschlägigen Beruf verfügen, müssen Sie Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld nachweisen, z. B. in Form eines Praktikums. Die Vorgaben zur Dauer des Praktikums wurde zuletzt deutlich von 900 Stunden auf 240 Stunden gesenkt.

Die berufliche Eignung ist weiterhin durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen.

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1. Wenn Ihnen ein neues Möbelstück in Ihrer Wohnung doch nicht gefällt oder nicht an den vorgesehenen Platz passt, ist das Ihr Fehler. Sie haben dann kein Recht auf Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Einzige Chance: Der Verkäufer ist freiwillig dazu bereit, das Sofa zurückzunehmen. Dann darf er aber auch Stornogebühr verlangen.Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht übrigens nicht, wenn Sie im Möbelhaus den Kaufvertrag unterschrieben haben. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht gibt es nur bei Verträgen, die im Internet oder telefonisch geschlossen wurden.

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Natürlich kannst du durchfallen

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Wenn er noch in der Pubertät steckt könnte es sein das es ihn peinlich ist zu sagen was er denkt. Komplimente zu machen und so.

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Stell hier einen Nachforschungsauftrag :

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/nachforschung-ks-lp.html

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