Es gibt Unregelmäßgkeiten, ja. Was meinst du speziell?
Es muss gelten x+x/2-60=65-x
Das loest du nach x.
Ich hatte einen guten Freund, dessen Vater Alkoholiker war. Da war die Mutter und noch zwei jüngere Schwestern. War ziemlich scheisse für die alle.
Gibt es einen Betriebsrat in deinem Unternehmen?
Ich habe mehrere Bandscheibenvorfälle in der Lendenwirbelsäule und das klingt danach.
Kann aber natürlich auch was anderes sein, wüsste nicht, wie man sich beim Katze versorgen sowas zuzuieht. Ich bin aus 5 m Höhe gefallen um das zu kriegen.
Rat an dich: ins Bettchen legen, morgen zum Arzt gehen.
Wenn es nicht geht heute Nacht, zum Bereitschaftsdienst fahren.
Wenn dein Bein taub wird, sofort ins Krankenhaus.
Ich glaube ich verstehe, was du meinst. Wie alt bist du?
Das könnte eine Schmeißfliege sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schmei%C3%9Ffliegen
Google mal grüne Blattlaus und guck ob das die Dinger sind. Treten normal in großen Horden auf. Wenn sie das sind hilft Seifenlauge (Einfach Seife in Wasser lösen und mehrfach einsprühen). Gibt aber auch andere Sachen mit Zwiebelwasser und so, kannste googlen. Ansonsten gibt es chemische Mittelchen, die gegen alles helfen...
Das bedeutet zunächst mal, das der ursprüngliche Bescheid behoben wurde, d.h. er ist nicht gültig. Die Behörde (also Bundesamt für Fremdwesen und Asyl) muss nun einen neuen Bescheid ausstellen. Ob das automatisch bedeutet, dass im neuen Bescheid drin steht, dass du nicht abgeschoben wirst, weiß ich nicht. Es bedeutet erst mal nur, dass der ursprüngliche Bescheid nicht gilt und du mit deiner Beschwerde erfolgreich warst. Du kannst aber auch beim Verwaltungsgericht und beim Bundesamt für Fremdwesen und Asyl nachfragen, was das bedeutet und welche Schritte nun passieren.
Für mich sieht das erst mal gut aus und ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg!