Rechtlich gesehen eindeutig: JA.
Wenn der Stellplatz mit einer öffentlich zugänglichen Straße verbunden ist, ist es erlaubt. Wenn aber eine Trennung zwischen Stellplatz und Straße vorhanden ist, dann nicht. So eine Trennung wäre zum Beispiel eine eingehängte Kette, ein Tor, ein Schild oder auch eine Grünfläche. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob es ein unüberwindbares Hindernis darstellt oder nicht. Auch wenn du die Kette frei aushängen und einhängen kannst, könnte es ein Hausfriedensbruch darstellen.
In der Regel hat aber kaum jemand was dagegen, solange kein Schaden dadurch entsteht. Hätte auch keine Lust wenn zb. 10 LKWs am Tag in meiner Einfahrt wenden, da so auf Dauer die Oberfläche abgenutzt wird. Und natürlich gilt, wenn man nicht erwischt wird darf man vieles :P