Es gilt Amtermittlungsgrundsatz. Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden müssen den Fall ausermitteln, sobald hinreichender Anfangsverdacht gegeben ist. Ausermitteln heißt hier, über die IP-Adresse oder Kontonummer den Teilnehmer zu finden und nach dem Tatvorwurf zu befragen.
Schreib das dem Vertragspartner und er wird schon reagieren.
Falls nicht, erstatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft unter Vorlagen aller Unterlagen. Dort wird man sich solange um den Vorgang kümmern, wie Aufklärungschance besteht - hier zu 100%, da ja Tathergang und Tatverdächtiger bekannt sind und dieser nur noch festgestellt und vernommen werden braucht.
Also ein reiner "Abgrasungsfall", der die Aufklärungsquote nach oben treibt.
Das wird die Staatsanwaltschaft sehr gerne sehen.
Freut mich, wenn ihr dir hier helfen konnte.