Welche Maßnahmen muss ich treffen wenn ich bei ebay kleinanzeigen abgezogen wurde?
Wie lange muss ich warten bis ich zur Polizei gehen kann?
4 Antworten
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Es gilt Amtermittlungsgrundsatz. Das heißt, die Strafverfolgungsbehörden müssen den Fall ausermitteln, sobald hinreichender Anfangsverdacht gegeben ist. Ausermitteln heißt hier, über die IP-Adresse oder Kontonummer den Teilnehmer zu finden und nach dem Tatvorwurf zu befragen.
Schreib das dem Vertragspartner und er wird schon reagieren.
Falls nicht, erstatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft unter Vorlagen aller Unterlagen. Dort wird man sich solange um den Vorgang kümmern, wie Aufklärungschance besteht - hier zu 100%, da ja Tathergang und Tatverdächtiger bekannt sind und dieser nur noch festgestellt und vernommen werden braucht.
Also ein reiner "Abgrasungsfall", der die Aufklärungsquote nach oben treibt.
Das wird die Staatsanwaltschaft sehr gerne sehen.
Freut mich, wenn ihr dir hier helfen konnte.
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Also bei kleinen Beträgen wird die Polizei gar nichts machen, ansonsten einfach bei der Polizei ne Anzeige gegen den Geldempfänger stellen du müsstest ja seine Kontodetails haben
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Da bin ich anderer Ansicht. Anfangsverdacht liegt vor und der Täter ist nur noch aus Kontonummer oder IP-Adresse feststellbar. Es gilt Amtsermittlungsgrundsatz, das heißt die Verfolgung wird nur aufgegeben, wenn keine Chance der Täterermittlung besteht. Das ist hier gerade nicht so, wie bei der "Anzeige gegen Unbekannt", die regelmäßig im Sande verläuft...
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Sorry kannst Du alles vergessen!!!!! Selbst eine Rekla. bei Ebay-Kleinanz. wird nicht angenommen!!!! Habe es zweimal gestartet, immer ohne Erfolg!!
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was ist denn vorgefallen?
welche Maßnahmen hast denn missachtet?
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genau dort sollte man Sorgfalt walten lassen - hinfahren begutachten zahlen ab nach Hause
ne Adresse hast - würde per Einschreiben ne Frist von 10 Tagen setzen, dann Anzeige
er schickt wäre nicht los. obwohl überwiesen.