Von Eingeschossiger Bauweise spricht man, wenn das Gebäude ein Erdgeschoss + Dachgeschoss besitzt. Du kannst Dir das so merken: X-geschossig bedeutet, alles was zwischen Keller und Dach ist. Also: Eingeschossig= EG + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss), Zweigeschossig= EG + Obergeschoss + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss). Dreigeschossig= EG +1. Obergeschoss + 2. Obergeschoss + (Dachgeschoss + evtl. Kellergeschoss). Dabei ist es uninteressant, ob das Dachgeschoss ausgebaut ist oder nicht. Der Spitzboden (sofern vorhanden) wird dem Dachgeschoss zugerechnet. Ein Keller ist zwar auch ein Geschoss, wird aber, laut Deiner Formulierung nicht mit angesetzt. Übrigens: Ob ein Geschoss als Vollgeschoss gilt, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab. In Bayern z. B. kann ein Keller auch als Vollgeschoss gelten, wenn die Deckenunterkante mindestens 1,20 m höher liegt, als die Geländeoberfläche und mindestens 2/3 der Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 2,30 m aufweist. (BayBo, Art. 2 (5). Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.