Verstößt der globale Pakt für Migration gegen die UN-Charta?
Präambel des Migrarionspaktes: "1. Dieser Globale Pakt beruht auf den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen.”

Aber: In der Charta der Vereinten Nationen wird Völkermord unter dem Artikel II unter anderem in den Punkten c, d und e wie folgt beschrieben: “Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen / Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind / gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe”. Und “Es macht sich also schon jemand des Völkermordes schuldig, der lediglich beabsichtigt, also den Vorsatz hat, eine Menschengruppe zu vernichten. Ist eine der Taten von Artikel II a bis e der Konvention tatsächlich durchgeführt worden in Vernichtungsabsicht, dann ist es unerheblich, ob oder wie viele Mitglieder der Gruppe wirklich vernichtet worden sind.”

Es ist glasklar abzusehen, daß die Massenmigration in der Dimension von zig Millionen Kulturfremder wie es der Pakt vorsieht in ein dichtbesiedeltes Land wie Deutschland mit begrenzten Ressourcen zwangsläufig eine “körperliche Zerstörung ganz oder teilweise” des indigenen Volkes zur Folge haben wird.

Ausserdem siehe Artikel 6 der UN-Charta sowie den kompletten Migrationspakt hier:

http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf

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Politik, Einwanderung, Migration, Philosophie und Gesellschaft
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