Liebe ist nicht Haram.

Liebe ist was schönes,wenn man es Halal gestaltet.

Der Zweite Blick bzw. der absichtliche Blick ist Sünde,da die keinen Nutzen hat,sondern einen Verderbt(nach islamischer Lehre).

D.h entweder heiratest du oder du entferst dich von dieser Person,da dies dir nichts bringt.

Vlt. schaust du dir ihn an,immer wieder und dann machst du was Verbotenes,und dann irgendwann kommt ein Mann der dich heiraten will und denn du magst,aber was ist dann? Wenn du schon Verbotenes gemacht hast und gesehen hast?

Warte also habe Geduld und entferne dich von allem was nichts nutzt.

Sonst heirate.

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Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet (s) sagte: "Der boese Blick ist wahr!" Und dass er die Tàtowierung verbot." (Bukhary)

"Verflucht sind die, die tättowieren und sich tättowieren lassen und die, die Perrücken (Falschhaar/Echthaar) anfertigen und tragen" (Ibn Mesud).

Sure 59.7: "Und was euch der Gesandte gibt, nehmt es: und was er euch untersagt, enthaltet euch dessen. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist streng im Strafen."

Alle Sünden sind gross und Tattoos sind sogar so schlimm,dass man Verflucht wird.

Jemand der dies aber getan hat kann trotzdem beten,da die Tinte unter der Haut ist,sodass man die Gebetswaschung ausführen kann.

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http://www.ahlu-sunnah.com/threads/38735-Reisegebet

Bitte sehr,da steht es recht gut und mit mehreren Sichtweisen.

Kommt nun auf deine Madhab oder Manhaj an,welchen Weg du gehst.

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Frage:Wie lautet die Regel bezüglich Geldes, welches man auf der Straße findet, darf man es behalten?

Antwort:Gepriesen sei Allah.

Die Frage hat mit al-luqtah zu tun, welche eine der Kategorien der islamischen Rechtswissenschaft, im Fiqh ist. Al-luqtah ist Eigentum, welches von seinem Besitzer verloren gegangen ist. Unsere reine Religion lehrt uns, daß Eigentum beschützt und bewahrt werden muß und daß das Eigentum der Muslime heilig ist und beschützt werden muß. Dies beinhaltet al-luqtah oder verlorenes Eigentum.

Wenn Eigentum von seinem Besitzer verloren gegangen ist, muß es unter eine der drei Kategorien fallen:

Erste Kategorie:Es ist etwas, dem die meisten Leute keinen großen Wert beimessen, wie eine Peitsche, ein Leib Brot oder Obst oder ein Stock. In diesen Fällen darf der Finder die Sache behalten, es benutzen und braucht es nicht bekanntzugeben, wegen dem Bericht, welcher von Jaabir überliefert wurde: „Der Gesandte Allahs machte Ausnahmen im Falle eines Stockes, einer Peitsche oder eines Seiles, welches jemand gefunden hat.“ (Abu Dawud)

Zweite Kategorie:Tiere, welche sich selber verteidigen können, weil sie entweder so groß sind wie Kamele, Pferde, Maultiere, etc. Oder weil sie fliegen können wie Vögel oder Gazellen, welche sehr schnell sind oder Leoparden, welche sich selber verteidigen können. Diese sind haram zu behalten. Sie darf man nicht nach einem Jahr des Bekanntgebens behalten, weil der Prophet sagte: „----------Und Umar sagte: „Wer immer ein verlorenes Tier an sich nimmt, ist fehlgeleitet“, d.h. er ist ein Sünder …

Dritte Kategorie:Jede andere Fundsache wie Geld, Gepäck und kleine Tiere, welche sich selbst nicht schützen können …(Bezüglich dieser Tiere gibt es detaillierte Regeln, die uns aber jetzt nicht interessieren)Alles an wertvollen Fundsachen muß als Treuhandgut aufgehoben werden und während eines Jahre bekanntgegeben werden an Plätzen wo sich die Menschen gewöhnlich versammeln.

Es ist niemandem erlaubt, etwas aufzuheben, es sei denn, er ist sich sicher daß er damit verantwortlich umgehen kann und die nötigen Bekanntgebungen einhalten kann, wegen des Hadith von Zayd ibn Khaalid al-Juhani r.a. welcher überlieferte daß der Gesandte Allahs wegen verlorenem Gold und Silber gefragt wurde und gesagte hat: „ Verwalte den Geldbeutel (oder kenne die Details der Fundsache gut) und kündige ihn während eines Jahres an. Wenn niemand sich meldet, dann verfüge darüber und es ist wie eine anvertraute Sache in deinen Händen. Und wenn der Besitzer eines Tages erscheint, gib es ihm.“Die Bedeutung des Bekanntgebens während eines Jahres ist, daß man es an Plätzen wie der Moschee oder dem Marktplatz (Einkaufszentrum), wo sich die Menschen versammeln, bekannt gibt. In der ersten Woche, nachdem es gefunden wurde, sollte es jeden Tag bekanntgegeben werden (oder ausgerufen werden). Danach soll es so oft bekanntgegeben werden, wie es unter den Leuten üblich ist.

Dies war die Methode in der Vergangenheit. Heutzutage sollte man jegliche Methode anwenden, welche normalerweise üblich ist. Wichtig ist, daß man das Resultat am Ende bekommt, nämlich daß es dem Eigentümer ausgehändigt werden kann.

Al-Mulakhkhas al-Fiqhi durch Shaykh Salih ibn Fawzan Aal Fawzan, S. 150.

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Sie ist eine Muslim,unterlasse dass daher und lasse sie inruhe

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Wenn du ein Junge bist dann unterlasse das,denn dies ist Respektlos.

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“Meinendie Menschen, sie würden in Ruhe gelassen werden, wenn sie bloß sagten:"Wir glauben", und meinen sie, sie würden nicht auf die Probegestellt?” (Quran 29:2)

Habe Geduld und sei Standhaft liebe Ukthi

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Nein es ist Haram,da eine uneheliche Ehe Haram also Verboten ist.

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Frage:

Sind Tätowierungen ĥarām (verboten) im Islam? Wenn nicht, welche Symbole sind dann verboten? Ich weiß, dass es im Islam verboten ist, den Körper absichtlich zu verletzen, doch wie ist es, wenn das Tätowieren den Körper nicht verletzt, ist es trotzdem dann immer noch verboten?

 

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.

Tätowierung, die die Haut mit einer Nadel sticht und mit in ihr dann einen blauen oder einen anderen Farbstoff injiziert, ist in allen Formen verboten, ob es Schmerzen verursacht oder nicht, denn es verändert die Schaffung von Allah und weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diejenigen verflucht hat, die andere tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen.

In Buchārī und Muşlim ist verzeichnet, dass ‘Abdullah Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Allah verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen (um die Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern) und somit die Schaffung Allahs verändern!“ [al-Buchārī in „al-Libāş“, 5587; Muşlim in „al-Libāş“, 5538].

Al-Qurtubī, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „All die Aĥādīthe, die bezüglich dieser Thematik überliefet wurden, sind ein Zeugnis dafür, dass derjenige, der dies tut (also andere tätowiert oder sich selbst tätowieren lässt), verflucht ist und dass diese Tat zu den großen Sünden gehört. Die Gelehrten sind sich jedoch uneins bezüglich dem Grund, warum es verboten ist. Es wurde gesagt, dass es verboten ist, weil es eine Form der Täuschung ist, und andere sagten wiederum, dass es verboten ist, weil es eine Art der Veränderung der Schöpfung Allahs darstellt, so wie es Ibn Maş‘ūd gesagt hat - dies ist die richtigere Ansicht und umfasst zugleich auch die erste Bedeutung.

Es wurde außerdem gesagt, dass lediglich das verboten ist, was dauerhaft bleibt, denn dies stellt eine Veränderung der Schaffung Allahs dar. Alles andere, was nicht dauerhaft bleibt, wie Kohle (bzw. Tusche), mit dem sich die Frauen schön machen, haben die Gelehrten als erlaubt erklärt. [Taffşīr al-Qurtubī, 5/393].

Scheich Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde einmal gefragt: „Was ist das Urteil über die so genannte befristeten Tätowierungen? Dies ist ein Art Bild, das auf ein Teil des Körpers geklebt wird und nach ein paar Tagen wieder verschwindet?

Er, möge Allah mit ihm gnädig sein, antwortete darauf: „Wenn es ein Bild eines Tieres (oder eines Menschen) ist, dann ist es verboten und ist somit nicht gestattet. Wenn es jedoch ein Bild von Bäumen oder ähnliches ist, dann ist es OK. Doch aus meiner Sicht ist es besser, es trotzdem nicht zu tun, da es eine zusätzliche Belastung für die Frauen darstellt, die ihre Zeit damit vergeuden werden, diese Muster anzubringen. Es ist also besser, dies nicht zu tun.“

[Aus den Fatāwāş von Scheich Ibn ‘Uthaimīn für die Zeitschrift „ad-Da’wah“, Heft: 1741, 7.2.1421 n.H. (11.05.2000 n.Ch.) S. 36].

Und Allah weiß es am besten!

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http://www.islamfatwa.de/gottesdienste-ibadah/102-fasten-sawm-ramadan/allgemeines-bezueglich-fasten/806-nach-kuessen-vorspiel-mit-seiner-frau-naesse-in-unterhose-auswirkung-auf-fasten

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Allah besitzt folgende Namen,der Allvergebende und der Barmherzige.

„Sprich: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (Koran, 39:53)

Der Prophet (Frieden und Segen auf ihm) sagte:

„Es gab einen Mann in der Zeit vor euch, der 99 Menschen getötet hat. Dann suchte er die weiseste Person auf der Erde, und man schickte ihn zu einem Mönch. Er besuchte ihn und erzählte ihm, dass er 99 Menschen getötet hatte und fragte, ob es möglich ist, dass seine Reue noch akzeptiert wird. Der Mönch sagte ‚Nein‘, und so tötete der Mann auch ihn und vervollständigte damit 100 Morde.

Dann suchte er erneut nach der weisesten Person auf der Erde, und man schickte ihn zu einem Gelehrten. Er erzählte ihm, dass er 100 Menschen getötet hatte und fragte, ob es möglich ist, dass seine Reue noch akzeptiert wird. Er sagte: ‚Ja, wer kann sich schon zwischen dich und die Reue stellen? Gehe besser in das Land so und so. Dort findest du Menschen, die im Gottesdienst beschäftigt sind, so diene Gott mit ihnen und gehe nicht in dein Land zurück, denn es ist schlecht (für dich).‘

So ging der Mann also los und hatte gerade einmal die Hälfte des Weges zurückgelegt, als ihn der Tod ereilte. Es gab eine Diskussion unter den Engeln der Barmherzigkeit und den Engeln der Strafe. Die Engel der Barmherzigkeit sagten: ‚Er kam mit Reue im Herzen zu Allah‘ und die Engel der Strafe sagten: ‚Er hat keine einzige gute Tat verrichtet‘ Dann kam ein weiterer Engel in der Gestalt eines Menschen hinzu, um zwischen ihnen zu entscheiden. Er sagte: ‚Messt aus, welchem Land er näher war, als er starb.‘ So messten sie die Entfernung und stellten fest, dass er dem Land näher war, in das er reisen wollte, und so nahmen sich die Engel der Barmherzigkeit seiner an.“ (vollständiger Hadith bei Muslim)

Dies zeigt uns also, dass wir selbst mit 100 großen Sünden immer noch eine Chance auf Allahs Vergebung haben, wenn wir die Tat bereuen und uns bemühen, davon abzulassen.

„Allah vergibt die Sünden alle.“ (Koran, 39:53)



Der Gesandte sagte:

Wer seine Sünde bereut, ist wie derjenige, der keine Sünde hat.

(von Ibn Majah überliefert)

...und er sagte:

Jeder Mensch macht Fehler.
Der beste unter den Sündigen ist derjenige, der (davon) abkehrt.

(von Ibn Majah überliefert)


„Anas (r) überliefert, dass er den Gesandten Allahs (s) sagen hörte: Allah, der Erhabene hat gesagt: “Oh Sohn Adams! Gewiss werde Ich dir vergeben, solange du Mich demütig darum bittest und (auf Vergebung) hoffst, was auch immer du getan haben magst. Oh Sohn Adams, sogar wenn deine Sünden bis zum Himmel reichen, und du Mich um Vergebung bittest, werde Ich dir vergeben. Oh Sohn Adams, wenn du zu Mir kämest mit einer Welt voller Sünden, und Mich träfest, ohne dass du mir etwas beigesellt hast, würde Ich dir gewiss in gleichem Maße Verzeihung entgegenbringen.” (At-Tirmidhi)“



Der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte:

Bei dem, in dessen Händen meine Seele ist, wenn ihr nicht sündigen würdet, so würde Allah euch durch ein anderes Volk ersetzen, das sündigt und Allah um Vergebung bittet, und Allah würde ihm vergeben.“ (Hadith bei Muslim)


Jeder Mensch begeht Fehler, und der Beste unter jenen, die Fehler begehen, ist derjenige, der bereut! (Hadith bei Tirmidhi)

http://www.fragenzumislam.de/?p=357





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Träume sind im Islam irrelevant.

Der Prophet sagte: Schlechte Träume soll man für sich behalten,da die vom Teufel sind.

Daher mach dir keinen Kopf, Träume sind irrelevant und interpretiere dir nichts rein in die Träume,da man sich damit nur unnötig Angst macht.

Hätten Träume eine wichtige Bedeutung hätte dies der Prophet gesagt

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Wer aber durch Hungersnot gezwungen wird, ohne sündhafte Neigung - so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig. (Sura 5:3)

Und Sheikh Munajjid sagt zu dem Thema:

Es ist für einen Muslim nicht erlaubt, es (Schweinefleisch) zu verzehren unter keinen Umständen außer in Not, wo das Leben einer Person davon abhängt, so wie im Falle des Verhungerns; wenn ein Mensch befürchten muss, dass er sterben wird und er findet nichts anderes zu essen. Quelle:

http://islamqa.info/en/49688

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Ein schwacher Iman kann mehrere Gründe haben, welche oftmals auch gleichzeitig auftreten. Einige dieser Ursachen wären:

    Unwissenheit über die Namen und Eigenschaften AllahsDie Vernachlässigung über die Zeichen Allahs sowie Seine Ge- und Verbote nachzudenkenDas Begehen der SündenDie Vernachlässigung der gottesdienstlichen TatenDie Vernachlässigung des Strebens nach Wissen

Wodurch man den Iman stärken kann:

    Viel Quran lesen und über seine Bedeutung nachdenken.Viel Dhikr, vor allem am Morgen, Abend und vor dem Schlafen gehen, machenGehorsamkeit gegenüber Allah, indem man Seine Gebote ausführt und Seine Verbote meidetGuter Umgang (rechtschaffene Freunde)Viel über den Tod und über das jenseitige Leben nachdenkenGeschichten über die Propheten und Biographien der Rechtschaffenen lesenViele Gottesdienste durchführen

Man könnte noch viel mehr zu diesem Thema schreiben. Allgemein muss man sehr geduldig und standhaftig sein, um gottesfürchtig und rechtschaffen zu werden. Vor allem sollte man sehr viel fasten und in der Nacht beten (Qiyam al-Lail) und Allah immer wieder um Wohlbefinden, Festigung und Stärkung bitten.

Wenn du Englisch kannst, dann würde ich dir folgendes Buch empfehlen:

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/38534-Iman-st%C3%A4rken siehe Unten vom Link

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Wer am Tag oft zu Allah betet und sich niederwirft für ihn,also sich mit der Stern aufm Boden liegt,erhält ein Zeichen auf der Stirn.
Die Fläche wird dunkler.

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Aus islamischer Sicht kommt letzlich jeder Muslim ins Paradies.

Wenn er aber sehr schlechtes tat,wird er erstmal in die Hölle gebracht,damit diese Sünden weggehen.

„Aus dem Höllenfeuer wird(nur) jeder entlassen, der „la ilaha illa-llah“ sagte, und in seinem Herzen soviel von den guten Vorsätzen hatte, wie das Gewicht eines Gerstenkorns; …
und aus dem Höllenfeuer wird ebenfalls jeder entlassen, der „la ilaha illa-llah“ sagte und in seinem Herzen soviel von den guten Vorsätzen, wie das Gewicht eines Stäubchens, hatte.”
(Buchari)

Einige Leute(Muslime) werden (am Tage des Jüngsten Gerichts) das Höllenfeuer (Dschahannam) verlassen*,

nachdem sie durch die Berührung mit ihm befleckt worden sind. Sie werden dann ins Paradies eintreten und von den Paradiesbewohnern "Adsch-Dschahannam-myyun" genannt."**

Bukhary Hadith Nr. 6443 u. 6566 von Anas Ibn Malik

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Solange du nichts schluckst kannst du schwimmen gehen.

tens

Das Urteil über Schwimmen während des Fastens

Frage (Nr. 65734):

Kann man während des Fastens im Rahmen des Schulunterrichts Schwimmen gehen?
Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Die Regeln über das Schwimmen während des Fastens sind abhängig von folgenden Faktoren:
Erstens:

Wenn der Schwimmer denkt, dass es höchstwahrscheinlich ist, dass kein Wasser in seinen Magen durch Mund oder Nase gelangt, und wenn er ein guter Schwimmer ist und gewährleisten kann, dass sein Fasten nicht gebrochen wird, dann ist in diesem Fall nichts Falsches daran, Schwimmen zu gehen. Es gilt die gleiche Regel wie beim Ghusl während des Fastens. Die Gelehrten haben ausgesagt, dass es erlaubt ist, selbst wenn es nur zu dem Zweck erfolgt, sich abzukühlen.

Al-Bukhāri (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Kapitel über Ghusl während des Fastens. Ibn `Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) befeuchtete seine Kleidung und zog sie während des Fastens an.“

Al-Scha`bi betrat das Hammam (Bad) während des Fastens. Und al-Hasan sagte: „Es ist nicht Falsches daran, wenn der Fastende seinen Mund ausspült und sich abkühlt…“ Und Anas sagte: „Ich habe eine Wanne, in die ich eintauche, wenn ich faste.“

Abu Bakr al-Athram berichtete mit seinem Isnād, dass ibn `Abbās das Hammam betrat, als er fastete, er und einige seiner Gefährten, im Monat Ramadān. (al-Mughni 3/18)

Es heißt in Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah (10/281): „Es ist gestattet, während des Tages im Ramadān zu schwimmen, doch der Schwimmer sollte darauf achten, es zu vermeiden, dass Wasser in seinen Magen gelangt.“

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist nichts Falsches daran, wenn der Fastende schwimmt, und er kann schwimmen wie er möchte und im Wasser untertauchen, doch er muss sorgfältig darauf achten, dass kein Wasser in seinen Magen gelangt, so gut er kann. Das Schwimmen wird dem Fastenden Antrieb geben und ihm beim Fasten helfen. Was auch immer dem Menschen Energie verschafft, um Allahs Befehle auszuführen, sollte nicht verboten werden, denn es ist etwas, was es den Menschen einfach macht, Seine Befehle zu befolgen. Allah sagt in den Verses über das Fasten (ungefähre Bedeutung): Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis, - damit ihr die Anzahl vollendet und Allah als den Größten preist (d. h. Takbīr sagen – Allahu akbar/Allah ist der Größte), dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ (2:185). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: `Diese Religion ist einfach und wer auch immer in religiösen Angelegenheiten übertreibt, wird nicht fähig sein, auf diesem Weg weiterzumachen.` Und Allah weiß es am besten.“

Er sagte außerdem: „Es ist nichts Falsches daran, wenn ein Fastender in Wasser eintaucht oder darin schwimmt, denn dies gehört nicht zu den Dingen, die das Fasten brechen. Das Grundprinzip lautet, dass Dinge erlaubt sind, außer es gibt einen Beweis um anzuzeigen, dass sie makrūh oder harām sind. Es gibt keinen Beweis, dass Schwimmen makrūh oder harām ist, vielmehr betrachteten einige Gelehrte es als makrūh, damit nicht etwas in die Kehle des Schwimmers gelangt, ohne dass er es merkt. (Fatāwa ibn `Uthaymīn 19/284, 285)
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