Frage:
Sind Tätowierungen ĥarām (verboten) im Islam? Wenn nicht, welche Symbole sind dann verboten? Ich weiß, dass es im Islam verboten ist, den Körper absichtlich zu verletzen, doch wie ist es, wenn das Tätowieren den Körper nicht verletzt, ist es trotzdem dann immer noch verboten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah. Und Lob und Heil seien auf seinen Gesandten.
Tätowierung, die die Haut mit einer Nadel sticht und mit in ihr dann einen blauen oder einen anderen Farbstoff injiziert, ist in allen Formen verboten, ob es Schmerzen verursacht oder nicht, denn es verändert die Schaffung von Allah und weil der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, diejenigen verflucht hat, die andere tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen.
In Buchārī und Muşlim ist verzeichnet, dass ‘Abdullah Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Allah verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen (um die Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern) und somit die Schaffung Allahs verändern!“ [al-Buchārī in „al-Libāş“, 5587; Muşlim in „al-Libāş“, 5538].
Al-Qurtubī, möge Allah mit ihm gnädig sein, hat gesagt: „All die Aĥādīthe, die bezüglich dieser Thematik überliefet wurden, sind ein Zeugnis dafür, dass derjenige, der dies tut (also andere tätowiert oder sich selbst tätowieren lässt), verflucht ist und dass diese Tat zu den großen Sünden gehört. Die Gelehrten sind sich jedoch uneins bezüglich dem Grund, warum es verboten ist. Es wurde gesagt, dass es verboten ist, weil es eine Form der Täuschung ist, und andere sagten wiederum, dass es verboten ist, weil es eine Art der Veränderung der Schöpfung Allahs darstellt, so wie es Ibn Maş‘ūd gesagt hat - dies ist die richtigere Ansicht und umfasst zugleich auch die erste Bedeutung.
Es wurde außerdem gesagt, dass lediglich das verboten ist, was dauerhaft bleibt, denn dies stellt eine Veränderung der Schaffung Allahs dar. Alles andere, was nicht dauerhaft bleibt, wie Kohle (bzw. Tusche), mit dem sich die Frauen schön machen, haben die Gelehrten als erlaubt erklärt. [Taffşīr al-Qurtubī, 5/393].
Scheich Ibn ‘Uthaimīn, möge Allah mit ihm gnädig sein, wurde einmal gefragt: „Was ist das Urteil über die so genannte befristeten Tätowierungen? Dies ist ein Art Bild, das auf ein Teil des Körpers geklebt wird und nach ein paar Tagen wieder verschwindet?
Er, möge Allah mit ihm gnädig sein, antwortete darauf: „Wenn es ein Bild eines Tieres (oder eines Menschen) ist, dann ist es verboten und ist somit nicht gestattet. Wenn es jedoch ein Bild von Bäumen oder ähnliches ist, dann ist es OK. Doch aus meiner Sicht ist es besser, es trotzdem nicht zu tun, da es eine zusätzliche Belastung für die Frauen darstellt, die ihre Zeit damit vergeuden werden, diese Muster anzubringen. Es ist also besser, dies nicht zu tun.“
[Aus den Fatāwāş von Scheich Ibn ‘Uthaimīn für die Zeitschrift „ad-Da’wah“, Heft: 1741, 7.2.1421 n.H. (11.05.2000 n.Ch.) S. 36].
Und Allah weiß es am besten!