Lieber albatros,

wie Du richtig antwortest, darf die Nutzerwechselgebühr nicht auf den Mieter umgelegt werden. Diese Kosten gehören zu den Verwaltungskosten und sind vom Vermieter zu übernehmen.

Meine Frage habe ich als Vermieter gestellt, der wissen möchte, ob diese Gebühr doppelt, d.h., beim Aus- und Einzug, erhoben werden darf (die Firma Minol erhebt je Nutzer 23,80 €....)

Vielen Dank für Deine Antwort, die sicher auch für andere Community-Teilnehmer hilfreich ist.

Gruß Horst

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Ursache ist mir nicht bekannt, nach Reduzieren der TV-Liste tritt diese Phänomen jedoch bei mir nicht mehr auf. Beholfen habe ich mich bis dahin folgendermaßen:  

a) TV-Liste sichern:: Am PC eine Text-Datei (nicht Ordner!) 'dbdump' erstellt und auf einen USB-Stick kopiert. USB-Stick an Receiver eingesteckt. Alle gespeicherten TV-Sender werden auf den USB-Stick übertragen.                                                                    

 b) TV-Liste übertragen: Am PC Text 'dbdump' ändern in 'dbload'. USB-Stick in Receiver einstecken und die gesicherten Sender werden wieder zurück gespielt.

Viel Erfolg! 

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