Doppelte Nutzerwechselgebühr?
Hallo 'gutefrage-Team',
die Nutzerwechselgebühr fällt m.W. nur beim beim Auszug eines Mieters an. Darf diese Gebühr auch beim Einzug verlangt werden?
Herzlichen Dank für Deine Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Schuster
Finanzen,
Nebenkostenabrechnung