Auch wenn das Shirt jeder kaufen kann, ist das Tragen von Kleidung auf der Rettungsidenst steht untersagt sofern du nicht gerade im Rahmen des Rettungsdienstes im Dienst bist. Will sagen selbst ein RA darf in seiner Freizeit keine Kleidung tragen auf der Rettungsdienst steht. Zur BEgründung: Rettugnsdienst ist zwar keien Hoheitliche Aufgabe dennoch geht die sie mit bestimmten Sonderrechten, Pflichten und natürlich einer Garantenstellung einher. Al dies HAt man nur inne wenn man im Dienst ist. Somit ist es zum Beispiel auch vernoten zu einer Absicherung Uniform mit der Aufschrifft Rettungsdienst zutragen da es eben nur eine Absicherung ist. ( Das die Realität anders aussieht ist mir auch klar, nehm mich da selber auch nicht raus... aber nur weil meine KAtschutz Sachen viel zu groß sind ..... ) Abschliessend: Auf Menschen die sich durch Rettungsdienst, Feuerwehr,THW oder sonstige Uniformen Aufschriften etc undbeding in der Öffentlichkeit darstellen müssen um ihre Minderwertigkeitskomplexe zu befriedigen können wir gern verzichten.

...zur Antwort

Arbeite mit mehreren Lorenzianern zusammen. Sind auf jedenfall sehr angenehme Menschen denen man ihren Glauben zwar im Detail anmerkt, jedoch nur wenn man expleziet darauf achtet. Sie gehen aber damit nicht penetrant um oder reden ständig darüber. Im Gegenteil, sie gehen relativ gelassen und bedeckt mit ihrer Religion um. Den Tempel selbst kenne ich leider nur von aussen und da darf auch keiner rein der nicht zu den 5000 Stamm Mitgliedern gehört. Hatte bisher einmal einen Notfall Einsatz dort und wollte mich schon freuen, jedoch gibt es einen extra Notfall Raum von dem aus ich den Patientne übernehmen musste. Alles was mann sonst weis steht bei Wikipedia.

...zur Antwort

Die Ausbildung zum EH-Ausbilder umfasst im Regelfall 3 Wochenenden oder eben eine Woche am Stück. Die Kosten schwanken extrem stark je nach Qualität der Ausbildungsstätte, wobei die teuersten nicht zwangsläufig die besten seien müssen. Ich selbst habe meinen Ausbilder beim DRK gemacht und war wirklich sehr gut. Kenne aber auch negativ Beispiele von Privatenanbietern die Ihren Ausbildern schockierende Fehlinformationen mitgegebne haben, die die frisch gebackenen Ausbilder dan natürlich auch so weitergelehrt haben.

Kostenlose Ausbildung zum Ausbilder und pro Kurs 60-90   Euro klingt aber für mich auf jedenfall gut.  Müsst am ende einfach selber wissen oder frag doch diejenigen die bereits dort mitwirken .

...zur Antwort

Grundvoraussetzung ist in allen Bundesländern zunächstmal ein Mindestalter von 18 Jahren, dies ist überall im Einsatzdienst so egal ob Reetungsdienst, Feuerwehr KatSchutz, SEG oder was auch immer.

Über ein sogennantes Schnupperpraktikum kann man in vielen Rettungswachen auch ohne bereitsbegonne RS- Ausbildung schonmla 2-4 Wochen als 3ter Mann/Frau mal auf dem Rettungswagen mitfahren. 

Die hier bereits erwähnte Mitgliedschaft in einem Ortsverein ist durchaus Sinnvoll aber nicht zwingend notwendig.

 

Solltet ihr im RD arbeiten wollen, habt aber noch nie damit zutun begrüße ich diese Idee sogar. Rettugnsdienst ist ein Berufsfeld für das sich nicht viele eignen den es ist ein Beruf dür Enthusiasten und reich wird man hier auch nicht. Entweder man liebt den Job oder man brauch garnicht erst anfangen.

Würde euch glad mal nen Schnupperplatz anbieten allerdings liegt unsere Wache im Erzgebirge, aber ich denke mal auch in eurer Region werdet ihr damit Erfolg haben.

In dem Sinne viel Glück

...zur Antwort

Ohje,So viel falsches liest man sleten auf einmal. Rettungssanitätern, Krankenpflegern(egal welcher Art), Altenpflegerinnen, oder sonstigen medizinischen-nicht-ärztlichen Personal ist es NICHT gestattet Invasive MAsnahmen durchzuführen weder Intubieren noch Zugang legen oder Sonstiges, sofern kein Arzt oder Dipl med. daneben steht und direkt eingreifen kann. Die EINZIGE Ausnhame in Deutschland bildet hier der Rett Ass der unter bestimmten Umständen befähigt ist Ärztliche oder Therapeutische Maßnahmen durchzuführen. Hier verweise ich auf die mehrfach schon erwähnte Empfelung der Bundes Ärztekammer. Daneben und bindender für den Rett Ass ist die Vorgabe seines Ärztlichen Leiter Rettungsdienst. dieser legt in den Kreisverband in dem er Tätig ist genau fest was und unterwelchen umständen die Rett Ass (und auch nur diese) tun dürfen und was nicht. Im Regelfall orientieren diese Vorgaben sich aber an der Empfelung der Bundes Ärzte Kammer. Nun noch zur Ergänzung an einige Vorposter: Das Intubieren ist eine der letzten Maßnahmen die durchgeführt werden und steht gerade unter reanimation so ziemlich an letzter Stelle. Eine suffiziente beatmung mit Beutel+Maske sollte eher beherscht werden wie das Endo Tracheale Intubieren.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.