Kumpel hat mich im Schlaf intim angefasst, was tun?

Hallo,

Letztens war ich über die Nacht bei einem guten Freund und habe bei ihm übernachtet. Ich vertraue ihm eigentlich wirklich, weil wir uns schon sehr lange kennen, auch nur zwei Straßen entfernt voneinander wohnen. Deshalb hatte ich auch keinerlei Bedenken, als 14 Jähriges Mädchen bei einem 15 Jährigen Jungen zu übernachten. Er hatte Alkohol da, und wir haben getrunken. Am Ende war ich ziemlich betrunken, weil ich übertrieben habe. Ich war ziemlich neben mir und hab alles nur noch abgedämpft mitbekommen. Wir haben über sexuelle Dinge geredet(keine Ahnung, wie wir darauf kamen), und ich hab klar meinen Standpunkt vermittelt, dass ich noch keinerlei sexuelle Erfahrungen machen will, weil ich ja auch erst 14 bin und kein Bedürfnis danach habe, ich außerdem nicht bereit dafür wäre, und das nur mit wem haben will, den ich auch wirklich liebe. Da hat er meine Hand plötzlich in seine Hose geführt und sie an seinen Penis gelegt.Ich bekam das mit und habe ihm die Hand entrissen und gesagt, dass ich schlafen will. Es war mir peinlich, das Geschehene anzusprechen. Ich war so müde und wollte einfach nur schlafen. Nur nebenbei bekam ich mit, dass er mir den Pullover auszog. Dann wanderten seine Hände zu meinem Bh und griffen schließlich hinein. Ich drehte mich weg, sodass er gezwungen war, loszulassen und bin weggenickt. Nach ein paar Minuten war ich im Halbschlaf und merkte, wie meine Hose ausgezogen wurde. Seine Hände machten sich an meiner Unterhose zu schaffen und ich spürte, dass er nackt war. Ich konnte nichts sagen, war einfach wie gelähmt und mir war furchtbar schwindelig. Jedoch rutschte ich weg und hoffte, er würde diese Botschaft verstehen. Plötzlich griff er fast schon brutal in meinen Intimbereich und zog mich ganz aus. Dann hat er alles angefasst, meine Brüste, mein Intimbereich, alles. Ich war noch im halbschlaf und war mir nicht sicher, ob das grade wirklich passiert. Ich habe mich weggedreht, doch er packte mich und legte mich auf ihn drauf. Das blieb erstmal so und ich schlief wieder ein. Was dann passierte, weiß ich nicht mehr genau, dass einzige, was ich verschleiert wahrgenommen habe war, dass er versucht hat, mich mit Zunge zu küssen und mich im Intimbereich geleckt hat. Dann hat er versucht, in mich einzudringen. Ich habe aber geschrien, weil das angefangen hat, wehzutun und ich das nicht wollte, und er hat den Versuch dann abgebrochen, also hat er mich sozusagen nicht entjungfert, er war halt nur an der Öffnung. Dann bin ich wieder komplett weggenickt. Am nächsten Morgen sind wir aufgewacht und es war, wie als wäre nichts passiert. Ich traute mich nicht, ihn darauf anzusprechen. Es kann ja sein, dass er entweder dachte, ich hätte alles vergessen und die ganze Zeit geschlafen, oder er selbst weiß es nicht mehr, weil er ja auch etwas betrunken war.

Ich komme mit diesem Erlebnis nicht klar und es viel mir schon schwer, das hier zu schreiben, weil ich die ganze Zeit anfangen könnte, zu heulen.Was soll ich denn jetzt tun ?

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Hallo Brendaxx227 zum Glück musste ich so eine Erfahrung nie machen aber was du auf jeden Fall machen musst ist dagegen Rechtlich vorzugehen denn dein „Guter Freund“ hat sich Strafbar Gemacht:

Strafgesetzbuch (StGB)§ 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht

Strafgesetzbuch (StGB)§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1.

der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,

2.

der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,

3.

der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

4.

der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder

5.

der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unfähigkeit, einen Willen zu bilden oder zu äußern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,

2.

dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder

3.

eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1.

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder

2.

die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

2.

sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder

3.

das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder

2.

das Opfer

a)

bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder

b)

durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Sowie

§ 9 Alkoholische Getränke

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Alkohol. Das Jugendschutzgesetz gestattet die Abgabe alkoholischer Getränke und deren Konsum in der Öffentlichkeit erst ab 16 Jahren. Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke dürfen nur an Volljährige abgegeben bzw. in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Er hat sich also Strafbar gemacht gegen zwei Gesetze des StGB sowie gegen das

JuSchG deshalb solltest du das definitiv rechtlich klären und ihn für Diese Punkte die ich Genannt hab in denen er sich Strafbar gemacht hat , Sexuelle Belästigung, Vergewaltigung und Verabreichung vom Alkohol an dich und selber konsumieren von Alkohol als minderjähriger (dein "Freund") jedoch hast du dich selber auch Strafbar gemacht hast in dem du Alkohol getrunken hast - § 9 Alkoholische Getränke Jugendschutzgesetz (JuSchG). Aber Bring es am besten zur Anzeige und rede mit deinen Eltern darüber und VERMEIDE DEM KONTAKT ZU DEINEM VERGEWALTIGER “FREUND“.
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Hey LeonXD2748 ,

Das was dir Passiert ist ist überhaupt nicht schlimm und passiert jedem mal auch mir ist es schon mal passiert und hier ist nen Tipp was du machen solltest:

• Rede Unbedingt Mit ihm da es beiden von euch peinlich war und das geklappt werden muss

• sag das das ihm nicht peinlich sein muss weil es normal ist zu Mastubieren er macht es 100%tig selbst auch

Spreche aus eigener Erfahrung und bei mir hat das reden mit meinem Bruder als mir das mit meinem Bruder passiert ist wie dir geholfen.

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