Der Hündin (und deren Besitze)gehören die Welpen. Ein Schadensersatz kann NICHT geltend gemacht werden. Ich züchte seit 26 Jahren im VDH und muss, wenn ich keinen Schaden(und keine ungeplanten Welpen)haben will, auf meine läufige Hündin achten und sie so halten, dass kein Rüde an sie ran kann. Die TA Kosten für die Welpen, trägt der Hündinnenbesitzer. Eine Hündin kann in 1 Läufigkeit mehrfach - von verschiedenen Rüden - gedeckt werden und Welpen von unterschiedlichen Rüden zur Welt bringen.

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Hi - Lasse ihn erst mal 1 Tag hungern. Der Magen/Darm-Trakt muss sich erholen. Offensichtlich bekommt ihm die Kost nicht. Versuche zu verhindern, dass er weiterhin so etwas frißt. Der Labrador ist eine "wandelnde Biotonne" und frißt nahezu ALLES! Ich halte seit 40 Jahren Labrador und züchte sie seit 26 Jahren im VDH. Ich kenne diese Probleme. LG

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