Ich vermute mal Du hast eine Reise mit Urlaubstours Indi gebucht. Wenn das der Fall ist hast genau Du genommen keinen Vertag abgeschlossen. Schau hier: http://www.webdesign-in.de/mts/beim-bestell-button-muss-ich-kuenftig-nicht-zahlen/

Erfüllt der Unternehmer die Pflichten des neugefassten § 312g Absatz 3 BGB nicht, kommt nach dem neu gefassten Absatz 4 mit dem Verbraucher überhaupt kein Vertrag zustande. Seine Pflicht war eindeutig zu informieren über:

  1. die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung

  2. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile und Nebenkosten

Ferner musste er diese Informationen dem Verbraucher, also Dir, unmittelbar vor Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen. Das hat Ab-In-Den-Urlaub bezweise Urlaubstours eindeutig nicht getan. Also nicht Zahlen oder Geld mit Fristsetzung zurück holen und eine Reise mit einem seiösen Anbieter buchen. Oder die sollen für die Gepäckkosten aufkommen.

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