Es ist Schwachsinn zu sagen, dass die Gebetswaschung ungültig ist wenn man ein Tattoo hat. Denn das Tattoo ist unter der Hautoberfläche und nicht auf der Hautoberfläche! Deswegen kann man mit einem Tattoo ganz normal Wudu oder Gusul machen.

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JA

Salam aleykum Nachdem die Quellen angegeben wurden sind, ist dies doch eine eindeutige Sache!! Bart ist Pflicht und auch nach allen vier Rechtsschulen. Warum schreiben einige dann noch das es keine Pflicht sei, ohne jegliche Quellenangabe!!!! Und es ist keine Quelle wenn man von einem Araber, Türken oder Ägypter gesehen hat, dass er kein Bart trägt obwohl er Muslim ist. Das ist nicht der Maßstab sondern unser Prophet Muhammed sallallahu aleyhi wa salam. Also bitte Brüder solche Aussagen sind doch überhaupt nicht authentisch und führen zudem auch noch in die Irre. Salam aleykum

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