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Auch eine Nachricht kann den Straftatbestand des § 185 StGB erfüllen.
Jedoch bist du nicht Täter der Tat und hast auch keine Garantenpflicht inne, damit ein Unterlassen statt aktivem Tun in Betracht kommt.
Womöglich wird das Verfahren eingestellt, sofern überhaupt ein Strafantrag von der Person oder dessen Eltern im Falle von Minderjährigkeit gestellt wurde. Es kann auch zu einer Verhandlung kommen, für diesen Fall wirst du ja wissen, wie du dich zu verteidigen hast.