VAC Bann unwirksam?

Moin Moin,

Seitdem CS:GO von CS2 als Spiel vollständig ersetzt wurde und CS:GO auch nicht mehr spielbar ist, bin Ich der Ansicht das mein VAC Serverausschluss unwirksam ist, da es nicht dasselbe Spiel ist.

Auch wenn ich den Steam AGBs und Nutzungsbedingungen bei Account Erstellung zustimme, ist eine Klausel in der steht das ich trotzdem verantwortlich bin, auch wenn mein Account gehackt wird meines Erachtens nach ungültig.

Gilt nicht auch hier die nach deutschem Recht geltende Unschuldsvermutung?

Steam bzw. Valve muss mir doch nachweisen, dass Ich als Account Inhaber es war, der Software von Drittanbietern genutzt hat um das Spiel zu manipulieren oder sehe ich das falsch? Ich glaube kaum das eine von Steam genutzte "Anti Hacking" Software ausreichend ist um mir nachzuweisen das ich es war der manipuliert hat. Sie zeigt ja im Grunde nur, das auf dem und dem Account Drittsoftware genutzt wird.

Ist schon einige Jahre her und ich habe es damals schonmal versucht den Bann rückgängig machen zu lassen aber hat nichts gebracht. Nun bin ich der festen Überzeugung das er rückgängig gemacht werden muss, da es schlicht und ergreifend nicht mehr dasselbe Spiel ist.

Dauerhaft wirkende Konsequenzen aufgrund von Anschuldigungen sind nach deutschem Recht doch solange unwirksam bis die beweisen können das ich es war, da die Beweispflicht bei Valve liegt und die mir nachweisen müssen das es kein Dritter war, der auf meinen Account zugegriffen hat, oder nicht?

Freue mich auf Rückmeldung

LG

Counter-Strike, Steam, Valve, CS:GO
IHK Beschwerdestelle?

Guten Tag zusammen,

Ich hatte eben meine Praktische Ausbildereignungsprüfung und bin durchgefallen. Ich habe meine Vorbereitung bei einem privaten Bildungsträger gemacht und dafür nicht wenig Geld bezahlt. Jetzt zu meiner Frage:

Wo kann man sich über den Prüfungsausschuss beschweren? Bei der Weiterbildungskoordination vielleicht?

Es geht um folgendes:

Mir wurden Fragen gestellt die so offen gestellt waren, dass Ich nicht wissen konnte was die jetzt von mir hören wollen. Es wurden auch Fragen gestellt die auf völlig Realitätsfremden Beispielen seitens der Prüfer basierten. Ein Beispiel:

Was machen sie nach der Begrüßung des Azubis als erstes?

Meine Antwort ist gewesen: Ich frage Ihn wie es Ihm geht und wie sein bisheriger Arbeitstag läuft. (Weil man ja vor allem pädagogisch an die Sache rangehen soll)

War direkt falsch.

Angeblich frag ich ihn zuerst ob er überhaupt in der Lage ist, die Unterweisung heute mit mir zusammen durchzuführen. ( Wo ist da die Pädagogik???)

Dann sagte der Prüfer: Nehmen wir mal an der Azubi antwortet mit "Mir gehts gar nicht gut Ich habe Kopfschmerzen und wahrscheinlich noch Restalkohol von gestern im Blut.

So. Jeder normale Ausbilder und so wie es in jedem Betrieb einhundertprozentig durchgeführt wird, fragt den Azubi jetzt was das soll und wie er auf die Idee kommt angetrunken zur Arbeit zu kommen. Danach wird er im Normalfall direkt zum Ausbildungsleiter geschickt und kann sich mit Pech eine Abmahnung abholen.

Ich antwortete wie oben beschrieben und der Prüfer sagte: Ja aber ich bin im ersten Lehrjahr , ich wusste nicht das ich alkoholisiert nicht zur Arbeit erscheinen darf.

WAS SOLL MAN DARAUF ANTWORTEN?! Realitätsferner gehts ja schon garnicht mehr. Natürlich weiß man das.

Dann war meine Präsentation angeblich auch überhaupt nicht strukturiert. Ich weiß ja nicht was die für strukturiert halten, aber wenn ich anfange mit der Nennung des Themas, dann zur Gliederung/Agenda meiner Unterweisung gehe und dann nach dieser Gliederung die Ausbildungseinheit durchführe, halte ich das für sehr strukturiert. Dann sagte mir ein Prüfer das eine Präsentation eine Einleitung, einen Hauptteil und einen Schluss enthält. So etwas nenne Ich Inhaltsangabe und das hat nichts mit einer Präsentation zu tun.

Ich weiß nicht ob sich hier jemand mit den AEVO Inhalten auskennt aber dann noch etwas anderes.

Im Feinlernziel, was man ja von dem Grob bzw. Richtlernziel aus der Ausbildungsordnung ableitet, schreibt man ja im Endeffekt rein, was der Azubi am Ende der Präsentation bzw. Unterweisung können muss. Hab ich auch gemacht. Dann sagt mir ein Prüfer bei der Auswertung des Ergebnisses das er angeblich gar nicht wusste, was er am Ende können muss. HÄ?!

IHK, Fachgespräch
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