Elektroanlagenmonteure installieren energietechnische, steuerungs- und regelungstechnische, melde-, sicherheits- und beleuchtungstechnische Anlagen, z.B. Generatoren oder Transformatoren, Laternen, Überlandleitungen, Straßenbahn-Oberleitungen oder Blitzableiter.

Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik ist zunächst erstmal eine Bezeichnung für einen Ausbildungsberuf. Hat man diese Lehre gemacht arbeitet man halt in der Energie und Gebäudetechnik. Man kann aber auch nach dieser Ausbildung als Monteur arbeiten.

Monteur ist im Endeffekt jemand, der etwas montiert (wer hätte das gedacht) :D

Als Elektromonteur montierst du halt oben genanntes.

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Moin,

Ich kann dir das TA Bildungszentrum empfehlen. Ich habe da meinen Meister und AdA Schein gemacht.

Da gibt es auch verschiedene Modelle in welcher Zeit du das ganze machen willst.

Die arbeiten auch mit einigen IHKs zusammen und fasst alle Dozenten sind Mitglieder in Prüfungsausschüssen.

LG

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Moin,

Prinzipiell geht das. Manche Berufsschulen bieten das zum Beispiel an. Ebenso viele Abendschulen oder auch Fernhochschulen. Schau dich um und guck welche Schule dir am besten passt.

LG

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Moin,

Ob du die Fachliche Eignung besitzt entscheidet die IHK, du musst dich nämlich quasi bei der IHK anmelden um auch ausbilden zu dürfen. Da reicht der AdA Schein alleine nicht.

Hier ein Auszug aus der IHK München:

Fachliche Eignung: Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder/-in neben der persönlichen die fachliche Eignung. Als fachlich geeignet gilt, wer die nötigen beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzt. Ausbilder/-innen haben in der Regel eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgelegt und verfügen zudem über Berufserfahrung. 

Da wird also im Einzelfall entschieden.

Kurz gesagt besitzt du die Fachliche Eignung, wenn du die in der Ausbildungsordnung vorgegebenen Inhalte des Berufs Kaufmann für Büromanagement lehren kannst.

In wie fern der Bankkaufmann mit dem Bürokaufmann beruflich verwandt ist kann ich dir allerdings nicht beantworten.

LG

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Theoretisch schon. Ist nur die Frage ob die Schulbehörden das anerkennen und dir nachträglich den Realschulabschluss geben. Es gibt da die sogenannte 9+3 Regel.

Sprich 9 Jahre Schulbildung (wenn du Hauptschule nach 9.Klasse beendest) + 3 Jahre Berufsausbildung. Da sollte in beiden Schulen aber der Schnitt auf dem Abschlusszeugnis nicht zu schlecht ausfallen. Ein solider 3er Schnitt sollte es schon sein. Dann sollte das eigentlich kein Problem darstellen.

LG

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Moin,

Ich würde einfach mal sagen es kommt darauf an wie fit und körperlich belastbar du bist( Im Bezug auf deine Größentechnische Beweglichkeit). Wenn du für dich entscheidest das du da richtig Bock drauf hast dann mach es.

Wenn du Zweifel hast ob du körperlich nicht vielleicht doch zu eingeschränkt bist, sprich vorher mit Soldaten im Karrierecenter oder online im Chat. Vielleicht können die dir aus Erfahrungen heraus Tipps geben.

Auch gehe ich davon aus das die Bundeswehr diese 2.06m nicht aus dem Himmel zaubert. Die werden schon irgendwie sinnvoll auf diese Größe gekommen sein.

Vielleicht sind auch deren Ausrüstung und Trainings nicht auf Menschen ausgelegt, die größer als 2.06m sind.

Ich hoffe ich konnte helfen

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Also prinzipiell dürfen Azubis Minusstunden machen. Allerdings ist es glaube ich so das jede Firma selber entscheiden kann wie viele.

Als allererstes würde ich Einsicht in die Zeiterfassung verlangen, dazu hast du das Recht und dein Chef ist dazu verpflichtet dir das zu zeigen wenn du das möchtest.

Ich weis nicht in was für einer Firma du arbeitest, aber es kann je nachdem wie deine Stunden abgerechnet werden sein, dass du wenn du Urlaub nimmst und du das nicht explizit als Urlaub angibst, also zum Beispiel sagst ich will von dann bis dann FREI, dass dann dein Chef sagt alles klar der will keinen Urlaub einreichen sondern nur Frei.

Also zieht er dir vielleicht Stunden ab und keine Urlaubstage?

Wenn er mit deinem Zeitkonto Späßchen macht und an deinen Zeiten rumfummelt wie er will, macht er sich ganz schnell strafbar.

Wenn dein Betrieb keinen Betriebsrat hat fällt mir da nur ein vielleicht mal mit einem deiner Lehrer in der Berufsschule drüber zu sprechen. Oder vielleicht mit jemandem von der Berufsgenossenschaft. Allerdings weiß ich nicht inwiefern die BG für solche Sachen zuständig ist. Die IHK anzusprechen ist auch keine schlechte Idee.

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Das Berichtsheft zeigt ja nicht, ob du zu wenig gelernt hast, sondern was du gelernt hast. Wie viel du davon kannst oder nicht, liegt an dir und wie fleißig du bist.

Wenn du zu wenig gelernt hast in der Zeit deiner Ausbildung sollte das am besten dir selbst oder deinem Ausbilder vorher auffallen um dem entgegen zu wirken.

Also Nein, aus diesem Grund kannst du nicht von der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.

Nur wenn eine Unterschrift fehlt oder das Berichtsheft bei der Prüfung nicht da ist wirst du ausgeschlossen.

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Mathe und Physik gibt es in der Berufsschule als solches nicht. Du wirst Fächer haben in denen du mit Formeln und elektrischen Größen arbeitest wie zum Beispiel:

Spannung, Widerstand, Stromstärke und all diese Sachen. Natürlich gehört auch das Lesen von Schaltplänen zu den Grundlagen die du lernen wirst. Also wirst du Rechnen müssen allerdings nicht so wie du es aus der Schule kennst. Du lernst halt auch nur das was du können solltest nach deiner Prüfung und nicht den ganzen unnötigen Quatsch den man in der Schule gelernt hat und danach nie wieder braucht. Von daher wird das ganze dann auch interessanter werden.

Physik wird auch ein großer Bestandteil sein. Da geht es dann darum das Funktionsprinzip von verschiedenen Bauteilen zu lernen und zu verstehen.

Und ob die Prüfung leichter ist lass ich mal dahin gestellt. Das empfindet jeder anders. Mit genug Fleiß schafft man beides. Und wenn du die Prüfung zum Industrieelektriker bestehst und deine Firma das zulässt, kannst du das 3.Lehrjahr zum Elektroniker für Betriebstechnik hinten dranhängen.

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