Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Ermittlungssache ist Betrug.

Nun ist meine Frage, ob man erscheinen muss? Es steht außerdem drin: Dieser Vorladung für Sie liegt ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde.

Ich habe gelesen, dass man zu einer Vorladung von einer Polizei nicht zwingend erscheinen muss. Nur wenn es von der Staatsanwaltschaft kommt.

Nun ist der Brief aber von der Polizei, jedoch mit dem Vermerk dass es im Auftrag der Staatsanwaltschaft wäre. Was ist hier relevant? Ist das eine Masche der Polizei?

Und auf der zweiten Seite dann ein Hinweis mit dem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Ist das dann sozusagen ein Aktenzeichen für den Fall in meinem Namen oder das Aktenzeichen von der Staatsanwaltschaft im allgemeinen?

Danke im Voraus für eure Hilfe!