Hey Flo,

du kannst dir die Theoriestunden anrechnen lassen, denn diese sind 2 Jahre lang gültig, nachdem die Fahrschule deine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt hat. Die Ausbildungsbescheinigung zum Zeitpunkt der Theorieprüfung darf nicht älter als zwei Jahre sein (gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html)

"Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen". (§ 16 (3) FeV)

Du musst jedoch die klassenspezifischen Theoriestunden (Zusatzstoff) machen, da kommst du nicht drum herum. Sind aber deutlich weniger als alle zusammen. Lies am besten hier nach, die Seite ist echt gut: http://www.motorradfuehrerschein-kosten.de/

Erkundige dich am besten in der Fahrschule in der du schon deinen Autoführerschein gemacht hast, denn wenn du beide Führerscheine innerhalb eines Jahres machst, kannst du evtl. noch die Grundgebühr in der Fahrschule sparen oder zumindest weniger bezahlen. Ruf am besten gleich an und erkundige dich.

Viele Grüße

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