Grundstücke kann man nicht einfach nach eigenem Ermessen oder Willen nutzen, bebauen oder umgestalten. Maßgebend sind in erster Linie die Bauleitplanung der Gemeinde oder Stadt (Bebauungsplan u. Flächennutzungsplan dort einsehen!) und das Bau- und Nutzungs- sowie das Nachbarrecht des Bundeslandes und der Kommune. Ferner sind Einschränkungen aus dem Grundbuch ersichtlich. Wenn diese Recherchen positiv sind, dann würde ich mich mit den Nachbarn über diese Absicht unterhalten, denn Ruhestörung ist ein sehr häufiger und nerviger Nachbarstreitfall.

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Die Antwort von Babyrassel ist m.E. zu berichtigen: 1. Gartenland pachtet man, statt mietet. 2. Wenn der Schwiegersohn den Pachtver-trag kündigt, kann er nach Ablauf der Frist verlangen was er will. Die Grenze wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt, oder besser: Wie man sich einigt.

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