http://www.channelpartner.de/index.cfm?pid=148&pk=615225
--->
Verjährungsfrist ist 4 Jahre. Mahnungen oder ähnliches unterbrechen die Frist nicht! Gibt auch eine Frist von 2 Jahren schau im Artikel nach ob das auf dich zutrifft.
Die Unterbrechung der Verjährung kann nur durch folgende Handlungen erfolgen:
- Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner (nach Möglichkeit schriftlich, weil der Gläubiger sonst keinen Beweis für die Anerkennung hat), insbesondere auch durch Abschlagszahlungen, Zinszahlungen, Sicherheitsleistung oder durch ein Stundungsgesuch beim Gläubiger.