Hallo Misuki,
ganz kurz auf 7te Klasse Niveau gesagt:
Weltliche Herrscher (Fürsten etc.) und Geistliche (Bischöfe etc. ) waren sich nicht einig wer die Investitur, also das auswählen und einsetzen neuer Bischöfe in ihre Ämter bestimmen und vornehmen darf. Vorher war das das Recht der Bischöfe, jedoch kam da ein gewisser König daher und stellte Anspruch auf das Investiturrecht. Das gefiel den Bischöfen nicht und es kam zu jahrzente langen Streitigkeiten. Es wurde am Ende auch ein "Schlichtvertrag" aufgesetzt, das Wormser Konkordat, was aber nur mäßigen Erfolg brachte, schließlich aber verbindlich war.
mfg Golfi