Wenn ein Grundstück mit der hinteren Begrenzung (quer) an ein Grundstück grenzt (längs, rechte Seite) und der Eigentümer dieses Grundstücks (quer) den Zaun erneuern will, wer muss dann bezahlen?
Welcher Grundstückseigentümer muss für den Zaun bezahlen?
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