Also ich hab letztzes Jahr ein Nicht Genügend in Mathe gehabt und im Jahr davor die Klausel benutzt.
Letztes Jahr hab ich die Wiederholungsprüfung bestanden und bin aufgestiegen.
Könnte ich theoretisch dieses Jahr wieder die Klausel benutzen im Notfall?
Danke schon mal im Vorraus für die Antworten