Die Bezeichnung für alle diese Dinge ist "Rundumkennleuchte". Das Blaulicht ist nur die gängige Bezeichnung für die RKL von Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen. Die gelbe Rundumkennleuchte kennzeichnet generell Gefahren.
Die roten und grünen Varianten sind in Deutschland für den Straßenverkehr nicht zugelassen.