Deine Kinder sind sogar gesetzlich verpflichtet, im Haushalt zu helfen :
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1619 Dienstleistungen in Haus und GeschäftDas Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.
Geh einfach mal in den Streik- spätestens wenn keine saubere Unterhose mehr im Schrank und kein sauberer Teller mehr auf dem Tisch steht, werden sie wach.