Ohne den Besitzerwechsel in den Equidenpass einzutragen ein Pferd verkauft, was entstehen für Konsequenzen?

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe im Oktober 2017 (etwa vor einem knappen Jahr) ein Pferd (mit einem schriftlichem Vertrag) gekauft. Dieser hat einen Equidenpass, in dem leider keine Mutter und auch kein Vater drin steht. Dazu hatte die Verkäuferin keinen Abstammungsnachweis, noch eine Eigentumsurkunde. Lediglich den Kaufvertrag von dem vorherigem Besitzer bekommen.

Ich habe mir damals nichts gedacht, da ich nicht einmal gewusst habe, dass man den Besitzerwechsel in dem Equidenpass anzeigen lassen muss, sowie fande ich seine Abstammung nicht so wichtig.

Sie hatte auch keine Ahnung.

Ich habe nach dem Kauf den Equidenpass in meinem Ordner abgelegt und den Besitzerwechsel natürlich nicht angegeben, sowie auch die vorherige Besitzerin nicht. Da steht immer noch der Besitzer drin von dem sie ihn gekauft hat, da wurde er auch geboren.

So habe ich das Pferd nun nach einmal Jahr auch weiterverkauft, natürlich auch mit einem schriftlichen Vertrag.

Nun wurde die neue Besitzerin vom Stall darauf hingewiesen. Sie hatte den Equidenpass auch schon in einem Ordner abgelegt und hatte davon auch keine Ahnung. Als sie dann auf die Aufforderung nun doch den Equidenpass anschaute, fiel alles auf. Sie klärte mich auf, ich sah, dass sich die Vorbesitzerin auch nicht eingetragen hatte und klärte diese auch auf, diese erklärte auch, dass sie keine Ahnung hatte.

Was machen wir nun?

Kann die neue Besitzerin nun den Pass ändern lassen? Kommen hier noch Konsequenzen auf uns zu?

Denn

  1. Hat der ursprüngliche Besitzer, bei dem das Pferd geboren ist, die Eigentumsurkunde nicht rausgegenen (dieser ist in Holland stationiert) gibt es da überhaupt sowas?
  2. Die Vorbesitzerin hat ihn nicht umgemeldet und dann umangemeldet weiter an mich verkauft
  3. Mir ist das auch nicht aufgefallen und ich habe ihn auch nicht umgemeldet sowie auch unangemeldeter weiterverkauft
  4. Die neue Besitzerin muss ihn schnellst möglichst ummelden, da der Termin mit dem Seuchenamt im Stall ansteht und die kontrollieren die Pässe.
  5. Müssen die Verträge rückgängig gemacht werden? Laut Gesetz geht das nicht, da wir ja gutgläubig gekauft haben.
  6. Sollen wir uns selbstanzeigen?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen!

Pferd, Recht, Besitzer, Equidenpass
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