Ich glaube in dem Szenario hätte die Person ganz andere Probleme.

Definition der Schulpflicht: Dauer: 9 Jahre Vollzeitschulpflicht, jedoch mindestens fünf in einer weiterführenden Schule; wird in dieser Zeit kein Abschluss erreicht, kann die Schulpflicht um ein Jahr verlängert werden.

Demnach theoretisch ja, ich zweifle aber stark daran, dass es tatsächlich passieren würde.

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