Nein, das ist nicht normal. Am Montag arbeitest du 9 Stunden, am Dienstag 12 Stunden, am Mittwoch 13 Stunden, Donnerstag 12 und Freitag 6 Stunden. Im Arbeitszeitschutzgesetz ist eine tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden (Ausnahmen möglich) vorgesehen. Wenn die Schule 8 Stunden dauerte, muss man danach nicht mehr in den Betrieb. Ich kopiere dir hier noch was rein:
Volljährige Azubis: Mehr als acht Stunden sind nicht möglichBei volljährigen Azubis ist die Anrechnung auf die Arbeitszeit jedoch beschränkt. Überschreitet die Unterrichtsdauer die vorgesehene Arbeitszeit von acht Stunden, kann die für den Schulbesuch zusätzlich aufgewendete Zeit nicht mehr angerechnet werden. Ein Beispiel: Wenn der Azubi inklusive Schulweg insgesamt neun Stunden in der Schule war, können ihm für den Tag trotzdem nur maximal acht Stunden angerechnet werden.
Volljährige Azubis: Nach der Schule im Betrieb arbeitenVolljährige Azubis fallen nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und können daher an jedem Tag nach der Berufsschule im Betrieb arbeiten. Dabei dürfen die Zeit in der Berufsschule (inklusive Pausen und Schulweg) und die anschließende Arbeitszeit die betriebsübliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten.