Wer hat ein Anrecht auf die Ware?

Wenn z.b jemand ein Artikel ersteigert hat und es bezahlt hat der Verkäufer es verpackt sowie abgesendet hat und das auf einer Paketstation wo der Käufer es auch hin haben wollte dann behauptet der Käufer dass die Ware nicht so ist wie sie sein sollte bzw wie der Käufer es sich vorgestellt hat

obwohl alles in der Beschreibung deklariert wurde was mit der Ware ist

Dann meldet der Verkäufer diesen Fall bei ebay eBay selbst erstattet den Käufer und Verkäufer denselben Betrag aus eigener Tasche zwei Wochen später meldet sich der Käufer und sagt er hätte das Paket nicht erhalten troz das er zuvor die Artikel beschrieben hat da die Packstation defekt gewesen war und das 14 Tage lang in der Paketstation lag so dass die Ware wieder zum Verkäufer zurückgesendet wird

Dann verlangt der Käufer von dem Verkäufer dass er trotz der geldrückerstattung die Ware Absenden soll da der Käufer angeblich ein Recht darauf hätte trotz dass er das Geld zurückerstattet bekommen hat

Der Verkäufer selbst hat das Geld von der Ware der Käufer hat aber von ebay den selben Betrag erstattet bekommen und der Verkäufer kriegt das Paket zurückgesendet da der Käufer nicht fähig gewesen war das Paket abzuholen

Daraufhin droht der Käufer den Verkäufer mit einer Anzeige dass wenn er die Ware nicht an seine wohnadresse liefert da er angeblich ein Recht auf die Ware hätte trotz dass er das Geld wieder zurück erstattet bekommen hat trotz dass beide Seiten das Geld haben und ebay sozusagen den Fall geschlossen hat

Wer hat dann sozusagen das Recht auf die Ware?

Sollte man bei so einem Geschehen einfach die Person blockieren oder kann sowas Folgen haben?

Oder soll man bei so einer Situation einfach das Paket wieder abschicken trotz dass der Verkäufer es auch in der Beschreibung deklariert hat dass seinerseits keine Rückerstattung sowie Schadenersatz oder Haftung gibt da er ware privat verkauft

Der Verkäufer hat ja alle seine Pflichten sauber und ehrlich erfüllt

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