„Ihr Gläubigen! Wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch (vorher) das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln! […]“

– Übersetzung Rudi Paret: Sure 5, Vers 6

Ich glaube, man lässt das lieber, denn die rituelle Waschung ist offensichtlich Bestandteil des anschließenden Gebets in der Moschee und keine "Erfrischung". Das wäre wohl etwa so, als wollte sich jemand im Weihwasserbecken nur die Hände kühlen - mindestens respektlos.

siehe dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Wud%C5%AB%27

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Schweiße das Teil in einer stabilen Plastiktüte (Gefrierbeutel?)ein (Achtung Druckabfall!) oder besser packe es in eine stabile Plastikdose mit Schraubverschluss und packe es in den Koffer.

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Man sollte berücksichtigen, dass die“ Verkünder der neuen Lehre“ ursprünglich Juden waren, die sich trotz- oder wegen des gemeinsamen alten Testamentes gegen das Judentum abgrenzen mussten, um nicht nur als jüdische Sekte gesehen zu werden. 

Auch um den Zugang für Konvertiten aus anderen Glaubensrichtungen zu erleichtern, hat Paulus den ganzen komplizierten „Ballast“ von Speise- und Verhaltensregeln – z.B. am Sabbat- über Bord geworfen oder konterkariert. Während z.B. männliche Juden zumindest in der Synagoge unbedingt eine Kopfbedeckung tragen müssen, sollen Christen barhäuptig beten -1.Kor.11:7. Es gehört sich immer noch nicht, dass Männer eine Kirche mit Kopfbedeckung betreten. Erstaunlich ist, das Paulus am jüdischen Gebot für Frauen, ebenfalls ihr Haar zu verdecken nicht nur nicht rührt, sondern es sogar noch bekräftigt. Der erst einmal etwas kryptische Hinweis in Vers 10 auf Engel könnte das erklären. Zumindest das frühe Judentum sah Engel als männliche Wesen und die Haarpracht erwachsener Frauen wurde- wie wohl erheblich abgeschwächt auch heute noch- als sexuelles Signal gesehen, das Engel „verwirren“ könnte. Das wollte man vermieden wissen. Man war im Altertum ja daran gewöhnt, dass Götter und ihre Hilfskräfte in ihren Eigenschaften auch durchaus menschliche Schwächen spiegelten.  Das frühe Christentum könnte das –mit Paulus- noch genauso gesehen haben. Inzwischen versteht zumindest das Christentum Engel als geschlechtslose Wesen, aber so ganz ist die orthodoxe Tradition, dass Frauen in Kirchen ein Kopftuch tragen, noch nicht ausgestorben.

Zum Thema „Haare „ noch ein interessanter Link: http://www.hagalil.com/judentum/rabbi/fh-0809-1.htm     

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Mal was Grundsätzliches: in Deutschland sind Gruppen (mit Ausname von Juden) nicht beleidigungsfähig. "Ihr seid Deppen" geht, "Du Depp"geht nicht.

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Die richtige Antwort ist: Der Kauf ist rechtlich unwirksam, weil der Nichberechtigte Verkäufer dem Käufer nicht das Eigentum verschafft hat, denn dieses ist beim Bestohlenen verblieben und er kann jetzt das Tablet bedingungslos hererausverlangen. Im Zuge der fälligen Rückabwicklung des gescheiterten Kaufes muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten - wenn er denn zu ermitteln ist.

Wenn nicht: Pech gehabt -Geld u n d Tablet weg.

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Das Eigentum verbleibt grundsätzlich "ewig" beim bestohlenem Eigentümer und er hat ein - sogar vererbbares - Recht auf "Herausgabe gegen jeden Nichtberechtigten. Aber im Gegensatz zum Eigentumsrecht verjährt dieser Herausgabeanspruch nach spätestens 30 Jahren (BGB 852). Danach kann auch einem Dieb der Besitz nicht nicht mehr streitig gemacht werden - und auch der kann wohl wirksam verkauft werden, wenn man sich genau darauf einigt und nicht etwa einem Ahnungslosen Eigentum versprochen wurde. Ob der "Besitzkäufer" damit strafwürdiger Hehler wäre und der Kauf deshalb unwirksam weil sittenwidrig wäre eine andere interessante Frage........

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Das "erhöhte Beförderungsentgelt" muss von Jugendlichen überhaupt nicht bezahlt werden, da es rechtlich eine sog. Vertragsstrafe ist, die aber nur mit "voll Geschaftsfähigen" vereinbart werden darf (§107BGB). In so weit sind Beförderungsbedingungen für Kinder und Jugendliche immer unwirksam. Nachzahlen müssen die also nur den regulären Fahrpreis. Ab 14 Jahren drohen dann allerdings trotzdem strafrechtliche Konsequenzen, wenn Absicht nachgewiesen werden kann- i.d.Regel bei mehrmaligem erwischt werden.

Trotzdem verstehe ich nicht, weshalb die Verkehrsbetriebe auch noch euch beiden das erhöhte Beförderungsentgelt abnehmen will - Dein Kumpel hatte doch eine Fahrkarte!

Ich verstehe schon, was ihr da abzuziehen versucht habt - Du wolltest Dich mit der Schülerausweis Deines Kumpels legitimieren und er hätte ihn angeblich "vergessen" - und wäre später nur mit € 5.- oder so davongekommen - die Du ihm natürlich gerne ersetzt hättest. Das war schon ein Betrugsversuch, aber dafür ist ein Jugendstaatsanwalt zuständig und nicht der Verkehrsbetrieb.

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