Der Mieter muss nur Reparaturen zahlen, wenn er den zugrunde liegenden Schaden selbst verursacht hat, oder es sich um Kleinreparaturen handelt und es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt.

Da 1500 € nur die Hälfte von 3000 € sind, gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Kosten auf mehrere Mietparteien umgelegt hat. Allein ist schon merkwürdig. In der Regel ist nur eine Mietpartei für einen konkreten Schaden verantwortlich und muss den dann natürlich vollständig selbst tragen.

Mit dieser Betriebskostenabrechnung würde ich zum Anwalt meines Vertrauens oder zu einem Mieterschutzverein gehen.

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Käufer bei Vinted zahlt nicht?
Seit über zwei Wochen stehe ich mit der betreffenden Person in Kontakt und warte vergeblich auf die vereinbarte Zahlung. Leider werde ich immer wieder vertröstet, doch es ist unrealistisch, dass eine Bank über zwei Wochen für eine einfache Überweisung benötigt.

Es handelt sich um Artikel mit einem Neuwert von über 200 €, die fast ungetragen waren. Der vereinbarte Verkaufspreis lag bei 140 €. Das Paket wurde, wie von der Gegenseite gewünscht, umgehend versendet. Anschließend wurden die Bankdaten für die Überweisung ausgetauscht.

Trotz mehrfacher, höflicher Aufforderung habe ich keinen Nachweis erhalten, der belegt, dass die Überweisung korrekt ausgeführt wurde. Ich habe der Person eine allerletzte Frist bis zum 23. April gesetzt, um entweder mit der Bank Kontakt aufzunehmen oder mir eine Sendungsverfolgungsnummer einer Rücksendung zukommen zu lassen. Sollte keines dieser beiden Kriterien erfüllt sein, sehe ich keine andere Möglichkeit als rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich habe der Person bereits mehrere Chancen gegeben, doch mittlerweile erhalte ich nur noch ausweichende und unangemessene Antworten.

Als ich nach Ablauf der letzten Frist noch einmal den Chat durchgelesen habe, fiel auf, dass jegliche Kontaktdaten gelöscht wurden. Wie Adresse und Name, davon habe ich aber zuvor noch Screenshots gemacht.

Die Artikel gehören nicht ausschließlich mir – auch der Miteigentümer fordert entweder die Rückgabe der Waren oder die vereinbarte Zahlung.

Was kann ich in so einem Fall tun?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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Nur noch unangemessene und ausweichende Antworten können auch von einem "Profi" kommen. Aber meist geben die sich nicht besonders viel Mühe und antworten nachdem sie bekommen haben was sie wollen gar nicht mehr. Es ist also möglich, dass der Käufer gerade nicht zahlen kann, oder mal probieren will, ob er damit durchkommt.

Anzeige erstatten. Wenn Täter ermittelt werden kann, über Anwalt Akteneinsicht anfordern und Anwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen. Da die Anwaltskosten deutlich höher liegen werden als die Forderung selbst, ist das wie gesagt nur dann zu empfehlen, wenn die Polizei den Täter ermittelt. Ansonsten kann man es im Grunde genommen leider vergessen.

Man kann gegen die Person an die die Ware ging auch einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Aber es ist empfehlenswert, erst einmal Strafanzeige zu erstatten. Das bringt viele "Nichtprofis" noch einmal in die Spur. Viel Erfolg!

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Ich gehe einmal schwer davon aus, dass Ihr den Mietvertrag von der Mutti übernommen habt. Warum zieht ihr nach schlappen 2 Monaten da wieder aus?

Ob die Wohnung in den bunten Farben übergeben werden kann, richtet sich nicht nach der Schönheitsreparaturklausel. Der BGH sagt:

"Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird." (BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 416/12)

Wenn ihr keinen neuen Mietvertrag geschlossen habt, sondern den alten übernommen habt, habt ihr zumindest diesbezüglich tendenziell ein Problem.

Das mit den Fugen hingegen klingt nach gewöhnlicher Abnutzung.

Bei Überforderung ist der Gang zum Anwalt definitiv zu empfehlen.

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Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Ist kein (oder nur ein Bagatell-) Schaden entstanden, ist der Tatbestand nicht erfüllt. Ist das eine Säule, die ohnehin schon mit derartigen Spuren übersät ist, wird in der Regel kein Schaden vorliegen. Darauf sollte man sich aber nicht verlassen.

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Nein. Sofort Anzeige bei der Polizei erstatten. Wenn die schnell genug sind und Geld auf dem Empfängerkonto "eingefroren" werden kann, hast du eine kleine Chance, dein Geld zurück zu bekommen.

Und bitte auch nicht von irgendwelchen dubiosen Angeboten locken lassen, die dir versprechen, dass du dein Geld zurückbekommst. Das ist nämlich eine Anschluss-Betrugsmasche.

Du kannst einen Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen, wenn die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hat. Aber in den meisten Fällen ist das Geld leider weg.

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Die große Frage ist, ob dieser Schaden überhaupt vom Mieter verursacht worden ist, oder in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt. Ob die Gebäudeversicherung wirklich nicht zahlt und falls ja, warum sie nicht zahlt, ist eine andere gute Frage. Dass keine Privathaftpflichtversicherung besteht, ist zwar schlecht, aber die Privathaftpflichtversicherung zahlt auch nicht einfach ALLES, sondern nur das, wofür der Versicherungsnehmer selbst auch zahlen müsste.

Bei dieser Schadenssumme kann man nur empfehlen, schnellstens eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Profitipp: Eine Rechtsschutzversicherung wäre für die Zukunft auch eine praktische Sache.

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Also erst einmal ist nach dieser Schilderung nicht klar, ob Sie eine fahrlässige Geldwäsche begangen haben. Dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat, spricht stark dafür, das ist aber für ein Gericht das sich mit der zivilrechtlichen Forderung beschäftigt, nicht bindend.

Hier hat der Geschädigte (oder sein Anwalt - nicht jeder Anwalt kennt sich damit aus) die Frist des § 459j StPO versäumt. Das "eingefrorene" Geld bekommt der Geschädigte nur dann ausgezahlt, wenn er sich innerhalb von 6 Monaten nach der Mitteilung der Rechtskraft der Einziehungsanordnung bei der Staatsanwaltschaft meldet und seinen Anspruch geltend macht. Nach Ablauf der 6 Monate braucht der Geschädigte einen zivilrechtlichen Titel, aus dem sich sein Anspruch ergibt.

Heißt im Klartext: Damit der Geschädigte an das Geld kommt, muss er Sie verklagen. Nun könnte man "mitspielen" und z. B. einen Vollstreckungsbescheid gegen sich rechtskräftig werden lassen, damit sich der Geschädigte an dem eingefrorenen Geld "bedienen" kann. Aber das Risiko besteht, dass dort nicht mehr genug Geld vorhanden ist und der Geschädigte mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid nun Ihr Konto pfändet.

Ob es sinnvoll ist, sich zu wehren, oder ob es besser ist, sich mit der Gegenseite zu einigen, kann Ihnen hier niemand verraten. Der Gang zu einem Anwalt (am Besten einem der sich mit derartigen Konstellationen auskennt) wird Ihnen wohl nicht erspart bleiben. Je nach Schadenshöhe besteht eine gute Chance, dass die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten wird.

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Das ist eine bekannte Masche. Es gibt Unternehmen, die massiv Werbung schalten und den Eindruck erwecken, dass es sich um lokale Unternehmen handelt. Wenn man z. B. nach "Türöffnung Ort" sucht, taucht da eine Webseite gleich ganz oben in den Ergebnissen auf, die aussieht, als wäre es ein lokales Unternehmen. Mal als Beispiel für Brunsbüttel: https://www.schluesseldienst-jetzt.de/brunsbuettel/

Bild zum Beitrag

Betrieben wird die Seite von Kraeuterland LTD in Zypern (!).

Weiter unten auf der Seite wird natürlich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein lokales Unternehmen handelt:

Bild zum Beitrag

Zum totlachen.

Was dann oft passiert ist dann Folgendes:

Es taucht irgendein Mensch in einem Fahrzeug ohne Werbeaufkleber auf, führt die Dienstleistung aus und verlangt dann das doppelte bis vielfache dessen was ortsüblich und angemessen ist. Eine richtige Rechnung bekommt man nicht. Die Kunden werden unter Druck gesetzt zu zahlen. Vor Ort in bar. Versuchen die geprellten Kunden dann, das Geld zurückzufordern, gibt es für die Anwälte und die Polizei keine echten Anhaltspunkte. Denn: Die Identität der Monteure bleibt unbekannt. Die Nummernschilder der genutzten Fahrzeuge notieren sich die Kunden idR nicht. Auf der "Quittung/Rechnung" die die Kunden ggf. bekommen, stehen nur Phantasienamen (z. B. "Hausmeisterservice Brunsbüttel") und Adressen unter denen die Täter nicht erreichbar sind. Die Zahlungen lassen sich nicht nachverfolgen, weil in bar gezahlt wird. Und der "Vermittler" wäscht seine Hände in Unschuld, weist jegliche Ansprüche zurück und ist zivil- und strafrechtlich praktisch nicht greifbar, weil er offiziell im Ausland sitzt. Inwieweit Unternehmen wie "Krauterland LTD" den Betrügern vor Ort nur Vorschub leisten oder selbst Teil des Betrugsnetzes sind, kann man nur mutmaßen.

Die beliebtesten Branchen sind Türöffnungen, Schädlingsbekämpfungen und Sanitärnotdienste. Alles eben, wo man schnell Hilfe braucht und prima unter Druck gesetzt werden kann.

Ab und an werden immer mal welche hochgenommen. Aber leider fehlt es in Deutschland an einem strukturierten und energischem Vorgehen gegen diese Art der organisierten Kriminalität.

Hier eine Recherche von Achtung Abzocke!

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Wenn der Fahrer erkennbar nicht mit dem Halter identisch ist (z. B. junger Mann auf Blitzerfoto erkennbar, zugelassen ist das Fahrzeug auf eine ältere Frau), bekommt der Halter einen Zeugenfragebogen und wird aufgefordert, den Fahrer zu benennen. Ansonsten bekommt der Halter einen Anhörungsbogen und kann dort mitteilen, dass nicht er das Fahrzeug gefahren hat.

Hier ergibt sich Möglichkeit 1: Mutti verpetzt den Fahrer.

Nennt der Halter mehrere in Frage kommende Fahrer, werden deren Fotos beim Einwohnermeldeamt angefordert und mit dem Blitzerbild, oder was auch immer sonst als geeignetes Beweismittel zur Identifizierung des Betroffenen vorliegt, verglichen. Bei eineiigen Zwilligen oder sehr unscharfen Aufnahmen ist das schwierig. Oft genug kann man den Fahrer aber so identifizieren.

Nennt der Halter keinen Fahrer, wird meist versucht zu prüfen, wer noch alles im Haushalt des Halters wohnt. Deren Ausweisfotos werden dann auch abgeglichen. Das klappt bei im selben Haushalt wohnenden Eheleuten/Kindern/Eltern usw. sehr gut. Es kann auch sein, dass die Bußgeldbehörde (selbst oder auf dem Wege der Amtshilfe durch die Polizei) Nachbarn und Haushaltsmitgliedern das Blitzerfoto zeigt und fragt, ob sie die Person auf dem Foto erkennen. Das ist mir selbst tatsächlich mal passiert - meine Schwester ist Opfer einer Straftat geworden und die Polizisten haben ihr im Rahmen der Befragung ganz nebenbei ein Blitzerfoto hingehalten, auf dem ich zu sehen war. Auch die Recherche durch die Bußgeldbehörde im Internet ist nicht nur erlaubt, sondern sogar erforderlich. Also Möglichkeit 2: Eigene Ermittlungen

Und Möglichkeit 3: Es gibt auch sogenannte Anhaltekontrollen. Dabei werden die betreffenden Fahrzeuge angehalten und die Personalien des Fahrers festgestellt.

Möglichkeit 4: Es gibt manchmal Zeugen, die den Täter kennen. Wenn Söhnchen in Muttis Auto mit 100 durchs Dorf brettert, hat die Polizei eine gute Chance, dass Zeugen den Fahrer identifizieren können.

Kann der Fahrer aufgrund der fehlenden Mitwirkung des Halters nicht ermittelt werden, kann dem Halter für eine befristete Dauer eine Fahrtenbuchauflage erteilt werden. Dann muss sich jeder Fahrer in das Fahrtenbuch eintragen und die Bußgeldbehörde könnte bei einem erneuten Verstoß das Fahrtenbuch anfordern und dort nachschauen, wer zum Tatzeitpunkt Fahrer des Fahrzeugs war.

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Eine gute Frage, die eine gute Antwort verdient.

Der Mieter kann erst einmal in die Wohnung einladen wen er will und solange er will.

Nur wenn er die Wohnung teilweise einem Dritten zum Gebrauch überlassen will, bedarf er der Zustimmung des Vermieters. Das betrifft nicht nur die Untervermietung, sondern auch den Fall, dass der Mieter bspw. einen neuen Partner unentgeltlich einziehen lässt. Alles was man dazu wissen muss, steht in § 553 BGB:

(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Alles was unter der Schwelle der Gebrauchsüberlassung liegt, geht den Vermieter nichts an. Übernachtungen sind überhaupt kein Problem. Auch wenn diese für einen längeren Zeitraum stattfinden. In der Praxis geht man davon aus, dass erst ab einer ununterbrochenen Dauer von 4-6 Wochen kein "Besuch" mehr vorliegt, sondern eine Gebrauchsüberlassung. Das muss man aber immer im Einzelfall betrachten. Ob tägliche Besuche ohne Übernachtung eine Gebrauchsüberlassung darstellen, wage ich stark zu bezweifeln. Das ist aber immer eine Frage des Einzelfalls.

Wenn es sich um eine Gebrauchsüberlassung handelt, muss sie genehmigt werden. Der Vermieter muss aber zustimmen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat. Was bei einem Lebensgefährten regelmäßig der Fall ist. Der Vermieter darf nur dann ablehnen, wenn eine Überbelegung vorliegen würde (was Vermieter gern behaupten, oft aber nicht der Fall ist). Außerdem kann der Vermieter ggf. eine Anpassung der Kaltmiete verlangen (was ebenfalls selten der Fall ist). In jedem Fall werden die Nebenkosten steigen, weil einige Posten nicht nach Quadratmetern sondern nach Kopfanteilen berechnet werden.

Die Zustimmung des Vermieters muss vor dem Einzug eingeholt werden. Eine Änderung des Mietvertrags ist nicht erforderlich. Für die Erteilung der Zustimmung sollte man dem Vermieter eine Frist setzen. Den berechtigten Grund des Mieters für die Gebrauchsüberlassung muss man nennen und sollte man möglichst nachvollziehbar schildern. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann man den Mietvertrag ändern und den neuen Bewohner als weiteren Mieter aufnehmen. Das muss man aber nicht. Vermieter haben gern einen weiteren Schuldner. Das verkompliziert die Sache aber im Falle einer Trennung. Im schlimmsten Fall zieht Mieter A aus und Mieter B wohnt da noch mehrere Monate, zahlt aber die Miete nicht. Wenn der Mietvertrag nicht beim Auszug geändert wurde (was wieder die Zustimmung des Vermieters erfordert), haftet B (obwohl er ausgezogen ist) weiter für die Mietschulden (und Gerichts- und Anwaltskosten). Erteilt der Vermieter die Zustimmung nicht bzw. verweigert er sie sogar ausdrücklich, sollte man einen Anwalt aufsuchen. Oder einen Mieterschutzverein.

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Ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann dir hier niemand sagen.

Damit ein Kaufvertrag zustande kommt, muss Einigkeit darüber bestehen, wer was von wem zu welchem Preis kauft. Für die Frage des "wer von wem" genügt es, dass die Vertragsparteien bestimmbar sind - die Angabe der vollständigen Namen ist nicht erforderlich. Wenn Verkäufer "hummelino" einen Dyson-Föhn mit Bildern einstellt und schreibt, dass er das Gerät für 500 € zzgl. Versand verkaufen würde, könnte eine Konversation mit Käufer "HeavyMetalFan98" so aussehen:

15:23 - HeavyMetalFan98: Hallo. Ich würde es für 400 nehmen.
15:34 - hummelino: ok
15:34 - HeavyMetalFan98: Super! Versand bitte an Marko Ostermann, Kleine Gasse 8, 14467 Potsdam Ich würde dir das Geld per PayPal schicken. Wie ist deine Mailadresse?
15:40 - hummelino: Per Familie und Freunde, sonst werden mir Gebühren abgezogen. Hans Bauer, hummelino-aachen76@googlemail.com Den Versand würde ich mit DHL machen, ich berechne dir nur die reinen Versandkosten. 5,19 ohne Sendungsverfolgung, 6,19 mit Sendungsverfolgung.
15:42 - HeavyMetalFan98: Mit Sendungsverfolgung. Aber ich will mit Käuferschutz zahlen bei PayPal.
15:46 - hummelino: Ok. Aber Zahlung mit Käuferschutz ist nicht. Davor wird immer wieder gewarnt - am Ende behauptest du, dass die Ware nicht angekommen ist, forderst über den Käuferschutz das Geld zurück und ich hab dann kein Geld und keine Ware.
15:49 - HeavyMetalFan98: Ey, denkst du ich wär ein Betrüger? So einer bin ich nicht. Ich schick dir auch meinen Ausweis wenn du willst.
15:50 - hummelino: Was weiß ich wessen Ausweis du mir da schickst. Ne, sorry. Kannst das Geld per F&F schicken oder mir überweisen. Sonst ist die Sache geplatzt.
15:55 - HeavyMetalFan98: Von wegen geplatzt. Ich schick dir meinen Anwalt auf den Hals wenn du einen Rückzieher machst.
16:00 - hummelino: Ich hab keine Lust mehr zu diskutieren. Wenn du es nicht mit Familie und Freunde bezahlst, musst du die Gebühren übernehmen, die mir abgezogen werden. Das sind 10,73 €. Du müsstest also 400 € + 6,19 € + 10,73 € zahlen. Aber pronto!
16:20 - : Schick ich dir nächsten Freitag, da kommt mein Lohn.
16:23 - hummelino: Von wegen! Du schickst noch heute das Geld, sonst bekommst du Post von MEINEM Anwalt.
19:21 - hummelino: hallo!! Kommt das Geld jetzt?
23:21 - HeavyMetalFan98: Nö. Ich hab mir ein anderes Angebot gesucht. Du bist mir zu unhöflich.

Klassiker. Ist ein Vertrag zustande gekommen? Ja. HeavyMetalFan98 hat mit "Ich würde es für 400 nehmen." ein Angebot gemacht, das hummelino mit "ok" angenommen hat.

Dass die Beteiligten bis dahin ihre richtigen Namen nicht genannt haben, ist irrelevant. Auch dass man sich über die Zahlungskonditionen nicht einig geworden ist, ist irrelevant. Wie gezahlt werden soll, ist erst NACH der Einigung thematisiert worden. Wie der Käufer den Kaufpreis zum Verkäufer bringt, ist sein Problem.

Ob der Verkäufer es ablehnen könnte, wenn ihm der Kaufpreis zzgl. Gebühren (!) mit Käuferschutz gezahlt werden würden, ist eine ganz andere Frage.

Wenn man weiß, dass der Kaufgegenstand beschädigt ist und die Ware trotzdem kauft, muss man die Ware idR dann auch so akzeptieren.

Wenn die Gegenseite Name und Adresse hat und hier ein Vertrag geschlossen worden ist, wäre ich da ganz vorsichtig. Die Anwalts- und ggf. Gerichtskosten können den Wert der Kaufsache um ein Vielfaches übersteigen. Und wenn die einzige Verteidigungsstrategie ist "Es besteht kein Vertrag", sich aber aus dem Chatverlauf der Vertragsschluss klar ergibt, hat die Gegenseite da sehr gute Karten.

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Vermutlich war das ein Haustürgeschäft. Da besteht ein Widerrufsrecht. Oft wird bewusst wahrheitswidrig versprochen, dass da zeitnah eine Glasfaserleitung kommt, tatsächlich ist der Ausbau noch nicht einmal geplant.

Widerruf erklären und am besten per Einwurfeinschreiben an den Vertragspartner senden, damit man nachweisen kann, dass man den Widerruf rechtzeitig versendet hat.

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Autohändler - Bastlerfahrzeug trotz Fahrtüchtigkeit?

Hallo :)
Ich habe mir einen Gebrauchtwagen von einem Händler gekauft... Als ich den Kauf gemacht habe bzw. die Anzahlung geleistet habe, habe ich natürlich darauf geachtet, dass im Vertrag alles in Ordnung ist usw... Angekreuzt wurde, dass ich 12 Monaten Gewährleistung haben werde.
Nun habe ich das Auto abgeholt und ich war einfach so aufgeregt, ich habe mir den endgültigen Vertrag nicht nochmal so genau durchgelesen, ich bin ihn nur überflogen, weil er an sich gleich aussah...ich weiß, dumm. Es hat sich nichts verändert, also der "Restbetrag", den ich gezahlt habe, und LEIDER auch ein Kreuzchen... Es hieß jetzt, "Bastlerfahrzeug ohne Gewährleistung" (es ist erst meinem Vater aufgefallen, weil er meinen Vertrag jetzt auch mal durchlesen wollte...)
Mündlich haben wir über die Gewährleistung sogar gesprochen und ich war auch nicht alleine, meine Mutter war bei den beiden Verträgen dabei (theoretisch hätte ich Zeugen, ich weiß aber nicht, wie glaubwürdig Familienmitglieder sind?)
Mein Problem jetzt: ich hoffe natürlich, dass mit dem Motor/Getriebe innerhalb der nächsten 12 Monate einfach nichts passieren wird... Das Auto ist BJ 2014 und hat 120k km. TüV hat es bekommen, es hieß "ohne Mängel". Also eindeutig ist das Fahrzeug ja fahrbereit und kein Bastlerfahrzeug?! (hoffentlich?!)
Es ist mir bewusst, dass er damit versucht, die Gewährleistung umzugehen...ich habe mich bei dem noch nicht gemeldet, weil ich eigentlich keine Lust auf Stress habe usw. ... ich mache eigentlich auch ungerne Stress...
Die Frage ist aber: was wenn mein Auto jetzt demnächst wirklich ein Problem haben soll? Ich fahre schon seit 2 Wochen damit und soweit ist alles okay, aber wer weiß...
Hätte ich trotzdem noch eine Chance auf Gewährleistung usw.?...wie gesagt, mündlich hat er mich über die Gewährleistung sogar noch aufgeklärt!
ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung, falls relevant
Es ist jetzt etwas lang geworden, ich wollte aber alles so genau wie es geht darstellen...

Also ich will einfach wissen, ob ich trotzdem Anspruch auf Gewährleistung haben könnte...

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Das ist ein billiger Trick, auf den leider viele Verbraucher hereinfallen. Der "Trick" ist hierbei sogar weniger, dass man dem Käufer so eine unwirksame Klausel unterjubelt, sondern dass der Verkäufer, wenn der Käufer dann Gewährleistungsansprüche geltend machen will, den Käufer auf diese Klausel verweist und der Käufer in dem Irrglauben, dass er dann "halt Pech gehabt hat" auf die Durchsetzung seiner Ansprüche verzichtet.

Ob im Falle eines Schadens Gewährleistungsansprüche bestehen, kann man nicht im Voraus beurteilen. Ein Mangel für den der Verkäufer haftet liegt dann vor, wenn das Fahrzeug bei Übergabe NICHT in dem Zustand war, in dem ein vergleichbares Fahrzeug erwartbar ist. Oder umgekehrt: Der Verkäufer haftet nicht für Mängel die er dem Käufer mitgeteilt hat und auch nicht für gewöhnlichen Verschleiß.

Motor und Getriebe müssen noch eine Weile durchhalten. Aber wenn zum Beispiel der Zahnriemen nach 120k km den Geist aufgibt und dabei den Motor zerlegt, ist das nicht das Problem des Verkäufers, weil ein Zahnriemen nach 120k km eben durchaus defekt sein darf. Es sei denn der Verkäufer hat behauptet, der Zahnriemen sei erst frisch gewechselt worden. Egal ob der Verkäufer gelogen hat oder tatsächlich der neuen Zahnriemen nach einigen wenigen Tausend Kilometern gerissen ist, ist das dann idR ein Gewährleistungsfall. Den Zustand des Fahrzeugs und den Wechsel von Verschleißteilen sollte man immer in den Vertrag aufnehmen. Gebrauchtwagenverkäufer haben ein Scholz´sches Gedächtnis.

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Das ist ein Chinashop. An folgenden Indizien zu erkennen:

  • Webadresse endet auf .de, Unternehmen sitzt aber irgendwo im Ausland
  • Firmenname oder Webadresse haben einen lokalen Bezug (hier "Paris"), der Unternehmenssitz ist aber ganz woanders
  • fast alle Produkte sind massiv reduziert
  • eine richtige Widerrufsbelehrung gibt es nicht
  • in den "Rückgaberichtlinien" wird man aufgefordert, die Ware an eine Adresse zu senden, die man erst im Rahmen des Rückgabeprozesses mitgeteilt bekommt
  • die Kosten der Rücksendung muss man laut Rückgabebedingungen selbst tragen

Was ankommt, ist bei solchen Shops in der Regel ganz furchtbare Qualität, die den gezahlten Preis bei weitem nicht wert ist. Will man das Zeug zurücksenden, bekommt man eine Adresse in Fernost (Versandkosten > 50 €) und wird darauf hingewiesen, dass man diese Kosten leider selbst tragen muss. Alternativ kann man das Zeug behalten und bekommt 10-30 % Erstattung des Kaufpreises angeboten. Strafanzeige bringt nichts, weil die Hintermänner nicht greifbar sind. Hat man per Kreditkarte/Klarna/PayPal gezahlt, bekommt man in der Regel trotzdem keine Erstattung, weil man ja tatsächlich Ware zugesendet bekommen hat.

Klares Fazit: Finger weg von solchen Seiten!

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Da hast Du vermutlich nicht gelesen, was man dir zum Unterschreiben vorgelegt hat. Wahrscheinlich hat sich die Werkstatt den gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bestehenden Schadensersatzanspruch abtreten lassen und hat den nun mit einem eigenen Anwalt geltend gemacht. Dessen Kosten die gegnerische Haftpflicht ebenfalls trägt. Das macht die Werkstatt, um das Maximum für sich selbst rauszuholen - alles was die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlt, rechnet die Werkstatt auch lustig ab. Die Werkstatt verkauft das gern mit "da müssen Sie sich um nichts kümmern".

Schlauer ist es, sich selbst einen Anwalt zu suchen und nicht blind zu unterschreiben, was die Werkstatt einem da unterjubelt. Die Anwaltskosten gehören (bei einem unverschuldeten Schaden) zu den vom Schädiger (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) zu erstattenden Kosten. Und ein für DICH tätiger Anwalt könnte mehr für DICH herausholen.

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Auch mit Minderjährigen kann und darf man Verträge schließen. Aber da Minderjährige beschränkt geschäftsfähig bzw. geschäftsunfähig sind, müssen die Eltern die Verträge genehmigen.

Die Vertragsdauer kann im Einzelfall unangemessen lang sein. Ggf. ist der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen. Da gibt es viele Möglichkeiten, wie man aus dem Vertrag herauskommen kann. Aber wenn man sich da selbst nicht auskennt, muss man die Vertragsunterlagen vom Anwalt prüfen lassen und dem Anwalt ein paar Fragen beantworten.

Am besten einen Anwalt nehmen, der sich schwerpunktmäßig mit Vertrags- und Verbraucherrecht beschäftigt. Erstberatung kostet meist zwischen 150-200 €. Bei geringem Einkommen oder wenn man z. B. Bürgergeld bekommt, kann man sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, dann kostet die Erstberatung beim Anwalt nur 15 €. Oder man hat eine Rechtsschutzversicherung. Auch die Verbraucherzentralen beraten in solchen Angelegenheiten. Kostet meist zwischen 30-50 €.

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Du solltest vor allem einen vernünftigen Mietvertrag benutzen und nicht einfach selbst was schreiben oder aus dem Internet herunterladen.

Die Höhe der Miete die du verlangen kannst und solltest hängt nur indirekt mit den Kosten zusammen, die dir entstehen. Die Miete sollte mindestens kostendeckend sein. Wie viel mehr du als Kaltmiete verlangen kannst, hängt im Wesentlichen von der Marktlage ab. Wenn dir jemand 1200 € kalt zahlt, kannst du die grundsätzlich auch nehmen. In Gebieten mit Mietpreisbremse darfst man nur maximal 10 % mehr verlangen als die Durchschnittsmiete beträgt.

Bei nur einer Mietwohnung ist es am kostengünstigsten, sich einen aktuellen Vertrag von Haus und Grund zu besorgen und sich die Miete selbst auszurechnen. Bei mehreren Wohnungen sollte man sich einen Anwalt anlachen.

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Man bekommt eine automatische Eingangsbestätigung per Mail. Dann per Post eine Mitteilung, welche Polizeidienststelle das Verfahren unter welchem Aktenzeichen bearbeitet. Und dann per Post eine Mitteilung darüber, dass das Verfahren eingestellt wurde.

Sollte die Polizei weitere Informationen benötigen, wird man postalisch oder per Mail (ja, das kommt durchaus häufiger vor) gebeten, Unterlagen nachzureichen. Oder man bekommt postalisch einen Zeugenfragebogen. Oder eine Ladung zur Vernehmung.

Und dann kann man natürlich auch im gerichtlichen Verfahren als Zeuge geladen werden.

Man erhält aber nicht regelmäßig ein "Update". Im ungünstigsten Fall bekommt man vom Verfahren gar nichts mit, weil es nicht eingestellt wird, man aber auch nicht als Zeuge benötigt wird.

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Das ist in den einzelnen Promotionsordnungen der Fakultäten geregelt. Oft gibt es Regelungen, die Nicht-VB-Kandidaten die Promotion ermöglichen, wenn sie nur die Note Befriedigend haben, dafür aber eine Zusatzqualifikation mitbringen. Was häufig 2 mit mindestens 13 Punkten abgeschlossene Seminare sind. Es gibt aber auch andere Regelungen. Einfach mal in den Promotionsordnungen schauen. Und im Ausland ist es ohnehin wieder ganz anders.

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