Hallo, ich bin in einer Ausbildung und wollte mal fragen, ich habe bald meine schriftliche Abschlussprüfung, mündliche ist erst im Juni.
kann mich mein Betrieb sobald ich die schriftliche durch hab trotzdem noch von den Prüfungen ( also der mündlichen, die dann noch fehlt ) abmelden?
Da er mir damit droht.
Vor der mündlichen Prüfung abmelden?
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